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  3. Prozess in Augsburg: Opferanwältin im Video - Verteidiger von Harry S. fordern neun Jahre Haft

Prozess in Augsburg
04.03.2016

Opferanwältin im Video - Verteidiger von Harry S. fordern neun Jahre Haft

Der Angeklagte Harry S.mit den Anwälten Ralf Schönauer, (links) und Moritz Bode.
Foto: Ulrich Wagner

Beim Prozess gegen den Augsburger Kinderarzt Dr. Harry S. geht es nur noch um die Höhe der Strafe. Nun hielten die Verteidiger ihre Plädoyers.

Eines steht im Prozess gegen den Augsburger Kinderarzt Dr. Harry S., 41, bereits jetzt fest: Der Mediziner wird wegen des Missbrauchs von 21 Jungen eine lange Zeit hinter Gittern verbringen müssen. Doch wie hoch fällt die Strafe am Ende aus? Darum ringen Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Verteidiger in dem Prozess stundenlang. Staatsanwältin Maiko Hartmann fordert fast die Höchststrafe: 14 Jahre und sechs Monate Haft sowie die Sicherungsverwahrung. In den Augen der Verteidiger ist das deutlich zu hart. Anwalt Moritz Bode kritisiert am Freitag mit deutlichen Worten die Haltung der Staatsanwaltschaft. Als "seriöser Verteidiger" müsse man sich fragen, ob man einem Angeklagten überhaupt noch zu einem Geständnis raten könne.

Wir haben die Rechtsanwältin Marion Zech getroffen und mit ihr den Fall besprochen. Die Opferanwältin über den Prozess, den Täter und die Folgen für die Opfer.

Verteidiger: Urteil nahe der Höchststrafe unangemessen

Dr. Harry S. hatte zum Prozessauftakt vor der Jugendkammer des Augsburger Landgerichts ein Geständnis abgelegt. Er wurde tagelang von den Richtern befragt. Er beantwortet auch bohrende Fragen der Staatsanwältin und der Rechtsanwälte, welche die Opfer im Prozess vertreten. "Der Angeklagte hat mit seiner noch bestehenden Würde alle Fragen so gut es ging beantwortet", sagt Verteidiger Moritz Bode in seinem Plädoyer. "Das so ein Geständnis nicht leicht über die Lippen kommt, ist doch die menschliche Natur." Zu Gunsten von Harry S. müsse man auch sehen, dass er in drei gravierenden Fällen im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs ein Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe bezahlen wird. Ein Urteil, das nahe an der Höchststrafe von 15 Jahren liegt, sei unter diesen Umständen nicht angemessen, so Moritz Bode.

Die Verteidiger des Kinderarztes lehnen auch eine Sicherungsverwahrung ab. Würde das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anordnen, dann käme S. nach der Haftstrafe nicht automatisch frei. Er würde erst wieder entlassen, wenn Gutachter ihm bescheinigen, dass er nicht mehr gefährlich ist. Anwalt Ralf Schönauer sagt, S. sei bereit, eine Therapie zu machen und setze sich intensiv mit seinen Taten auseinander. Dass der Arzt einen Hang zu schweren Straftaten habe, wie vom Gesetz für die Sicherungsverwahrung gefordert, sei nicht ausreichend nachgewiesen. Schönauer vertritt die Ansicht, der Arzt sei wegen seiner krankhaften Pädophilie nicht voll schuldfähig. Die Verteidiger beantragen deshalb eine Haftstrafe von neun Jahren und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Mehr als einem Jahrzehnt Kinder missbraucht

Harry S. sitzt seit Herbst 2014 in Untersuchungshaft. Er hat seit mehr als einem Jahrzehnt Kinder missbraucht. Zahlreiche Kinder passte er auf der Straße ab und lockte sie in Keller und Tiefgaragen. Zudem organisierte er unter falscher Flagge Kinderausflüge und missbraucht auch die Kinder dreier enger Freundinnen. Teils betäubte er die Kinder mit Medikamenten.

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Die Diskussion ist geschlossen.

05.03.2016

(edit/ Nub. 7.2)

05.03.2016

Jetzt wollen wir doch erst mal hoffen, dass dieser H.S. längere Zeit oder gar für noch längere Zeit aus der Gesellschaft genommen wird.

04.03.2016

Noch folgenschwerer ist eine andere Aussage des Sachverständigen: Nach seiner Prognose ist die Rückfallgefahr bei Harry S. hoch. „Die Wahrscheinlichkeit, dass er wieder Kinder missbraucht, liegt bei deutlich mehr als 50 Prozent“, sagt Gruber....Ein Gutachter schildert, wie Kinderarzt Harry S. tickt - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Ein-Gutachter-schildert-wie-Kinderarzt-Harry-S-tickt-id36996237.html

Also bei dieser Zukunftsprognose muss die Sicherheitsverwahrung im Urteil angeordnet werden.

04.03.2016

Also ich muss hir mal echt erwähnen das dies Herr Gruber seine Gutachten so schreibt wie er will, u.nicht wie er es soll, der sollte eigendlich niemand begutachten dürfen ,der soll am besten aufhören, in Rente gehn