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  3. Verfassungsbeschwerde: Opposition: Mollath-Entscheidung eine Klatsche für Merk

Verfassungsbeschwerde
05.09.2013

Opposition: Mollath-Entscheidung eine Klatsche für Merk

Ist die Mollath-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Schlappe für Justizministerin Beate Merk?
Foto: Peter Kneffel/dpa/Archiv

Eine "Klatsche" oder eine "schallende Ohrfeige" für Justizministerin Merk sei die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde von Gustl Mollath, findet die bayerische Landtags-Opposition.

Nach der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde von Gustl Mollath hat die Landtags-Opposition Justizministern Beate Merk (CSU) scharf angegriffen. SPD, Freie Wähler und Grüne sprachen am Donnerstag von einer "schallenden Ohrfeige" oder "Klatsche" für die Ministerin.

"Die Staatsanwaltschaft hat mit Wissen der vorgesetzten Justizministerin immer wieder die Fortdauer der Unterbringung beantragt und Herrn Mollath als gefährlichen Irren abgestempelt. Damit hat Beate Merk sogar gegen die Verfassung verstoßen. Sie hat die Freiheitsrechte eines Bürgers mit Füßen getreten", kritisierte SPD-Fraktionsvize Inge Aures.

Es sei an Lächerlichkeit kaum zu überbieten, dass Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) die Ministerin nicht längst gefeuert habe.

Fall Mollath: Opposition attackiert erneut Justizministerin Merk

Florian Streibl (Freie Wähler) sagte: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Klatsche für die bayerische Justizministerin. Es rückt den Skandal in Bayern wieder zurecht, aber es ist traurig, dass es eines Karlsruher Urteils dazu bedurfte."

Grünen-Fraktionschef Martin Runge sagte: "Das ist eine Ohrfeige für bayerische Gerichte und Staatsanwaltschaften und eine Schande für die Ministerin." Mollath sei in seinen Grundrechten verletzt worden.

Merk zum Fall Mollath: Kontrolle der Gerichte funktioniert

Merk selbst hingegen sieht im Erfolg der Verfassungsbeschwerde einen Beleg für eine funktionierende Kontrolle der Justiz. "Richter kontrollieren Richter. Auch in diesem Zusammenhang hat man gesehen, dass diese Kontrolle der Gerichte funktioniert", sagte Merk am Donnerstag in München. Zudem verwies sie darauf, dass das Ministerium in einer Stellungnahme für Karlsruhe Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit der Unterbringung und der Frage der Lockerung gemacht habe. "Das ist in dieser Entscheidung zum Tragen gekommen."

Allerdings hatte Merks Ministerium in dieser Stellungnahme vom Juli auch die Einschätzung vertreten, dass bei den Entscheidungen der Gerichte zum Fall Mollath aus dem Jahr 2011 keine Grundrechte Mollaths verletzt worden seien.

Mollath-Anwalt: Richter und Ministerin waren verfassungsblind

Auch Mollaths Anwalt übte harte Kritik an Merk. Die Richter in Bayern hätten Mollath mit "unverantwortlicher Leichtfertigkeit" in der Psychiatrie untergebracht und  trotz neuer Erkenntnisse mit "stupendem Starrsinn an ihren Fehlentscheidungen festgehalten", warf Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack ihnen am Donnerstag in Freiburg vor.

Der Beschluss der Karlsruher Richter sei aber auch eine "Ohrfeige" für Merk. Sie habe zu lange an den unhaltbaren Unterbringungsentscheidungen festgehalten. "Sie hatte verfassungsblind, inhuman und "hasenherzig" die neuen Erkenntnisse und Menschenrechtsverstöße der bayerischen Justiz ignoriert", sagte Kleine-Cosack. Sie habe nicht den Mut des Generalbundesanwalts gehabt, der in einer Stellungnahme an das Verfassungsgericht die Beschwerde Mollaths ohne Umschweife für begründet erachtet habe.

Mollath Anfang August aus Psychiatrie entlassen

Der 56 Jahre alte Nürnberger Mollath war Anfang August aus der Psychiatrie in Bayreuth entlassen worden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte auf eine Beschwerde von Mollaths Anwalt hin zugleich angeordnet, dass das Verfahren gegen ihn in Regensburg neu aufgerollt wird.

Mollath war 2006 auf gerichtliche Anordnung in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Der Nürnberger sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte hingewiesen habe. dpa/lby/AZ

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