Passagiere mussten anschieben: Lokführer offenbar suspendiert
Der Vorfall bei der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) hat wohl erste Konsequenzen. Laut "Münchner Merkur" wurde der Lokführer, der die Fahrgäste zum Anscheiben des liegengeblieben Zuges auffordete, suspendiert.
Besonders bitter für das Unternehmen: Nach Informationen der Zeitung ist der Mitarbeiter kein normaler Lokführer, sondern auch Erster Eisenbahnbetriebsleiter. Mitarbeiter mit dieser Befähigung sind in der Regel für Fragen der Betreibssicherheit sowie Fort- und Weiterbildung verantwortlich.
Das Unternehmen selbst wollte den Bericht gegenüber unserer Redaktion nicht bestätigen. Solange die Untersuchungen laufen, werde man keine Angaben zu Details des Vorgangs und möglichen Konsequenzen machen, so eine Sprecherin.
Der Vorfall, der sich Mitte Februar an der deutsch-österreichischen Grenze bei Kiefersfelden abgespielt hatte, sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Nachdem ein Meridian-Zug der BOB auf dem Weg von Kufstein nach München ausgerechnet auf einem Gleisabschnitt ohne Stromversorgung liegegeblieben war, hatte das Zugpersonal die Fahrgäste zum Anschieben aufgefordert. Ein Passagier hielt die Szene mit einer Kamera fest, das Video machte im Internet die Runde.
Eisenbahn-Bundesamt ist eingeschaltet
In Bahnkreisen gilt der Vorgang als außergewöhnlichen bis einmaligen. Denn dass Zugreisende auf offener Strecke einfach aussteigen, ist nur in Notfällen und nach einer Streckensperrung erlaubt. Bleibt ein Zug liegen, wird er in der Regel abgeschleppt. Im Raum steht daher der Vorwurf der Gefährdung von Passagieren.
Mit der Suspendierung des Lokführers hat die BOB nun offenbar erste Konsequenzen gezogen. Ob der Vorfall auch für das Unternehmen Folgen haben wird, ist noch unklar. Das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde hat die BOB zu einer Stellungnahme aufgefordert. Man erwarte umfassende Informationen zum Hergang des Geschehens und gegebenfalls zu den innerbetrieblichen Konsequenzen, sagte ein Sprecher gegenüber AZ Online. "Danach wird die Behörde über das weitere Vorgehen entscheiden." drs
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