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Justiz
08.09.2008

Peinliche Panne für Augsburger Staatsanwalt

Was für eine Panne am Augsburger Amtsgericht: Der leitende Oberstaatsanwalt musste sich am Montag bei einem angeklagten Schmuggler entschuldigen, weil dieser in der Anklageschrift als "Arschloch" bezeichnet wurde. Von Peter Richter

Von Peter Richter, Augsburg

Leitender Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz ist betroffen. Er spricht von einem "nicht akzeptablen" Fehlverhalten seiner Behörde. "Ich muss mich bei dem Bürger ausdrücklich und in aller Form entschuldigen", sagte Nemetz am Montag unserer Zeitung. Der Behördenchef hat eine penible Überprüfung des Vorgangs angekündigt und betont: "Ich will wissen, wer dafür verantwortlich ist."

Der angesprochene Bürger ist ein Augsburger. Ein 44 Jahre alter Mann, der sich wegen der versuchten Einfuhr streng geschützter griechischer Landschildkröten am Montagvormittag vor dem Amtsgericht verantworten musste. Er war mit 180 Schildkröten im Gepäck von Zollfahndern aufgegriffen worden.

Allem Anschein nach hatte die Staatsanwaltschaft aber schon vor Prozessbeginn ihr Urteil über den Augsburger gefällt. "Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen", konnte er selbst in der Anklage über sich lesen.

Kein Wunder, dass seine beiden Verteidiger, Marko Müller (Augsburg) und Reinhard Hahn (Biblis) dies als Beleg für eine Vorverurteilung ihres Mandanten sehen. Eigentlich ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, das Fazit, ob schuldig oder nicht, erst im Prozess nach Beweisaufnahme zu ziehen. Abgesehen davon muss es kein Bürger hinnehmen, als "Arschloch" tituliert zu werden. Strafrechtlich erfüllt dies den Tatbestand der Beleidigung und wird in der Regel mit Geldstrafen geahndet.

Im Strafjustizzentrum an der Gögginger Straße machten am Montag Staatsanwälte wie Richter kein Hehl daraus, das Ganze sei "für die Justiz sehr peinlich". Auch wenn es ganz sicherlich nur ein Versehen sei. "Entweder hat hier ein Staatsanwalt oder eine Schreibkraft einen Blackout gehabt," so ein Jurist.

Ein "Mitverschulden" trifft auch die moderne Bürotechnik, wie zwischenzeitlich behördeninterne Recherchen ergeben haben. So hatte ein Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft die Anklage mittels eines Spracherkennungsprogramms diktiert, welches das Gesagte sofort in Schrift umsetzt. Dabei hatte der Computer auch jenen inkriminierenden Begriff aufgeschrieben, was der Jurist, als er es bemerkte, flugs löschte.

Doch was der Staatsanwalt übersah, sein Computer hatte bereits die erste Version abgespeichert. Genau diese wurde, ohne das es dort jemandem auffiel, dem Angeklagten zugeschickt.

Die Verhandlung dauerte übrigens nur wenige Minuten. Der Prozess ist bis zum Februar ausgesetzt. Das Gericht will mehrere Zeugen aus dem Ausland laden. Der angeklagte Augsburger, 1997 schon einmal wegen der illegalen Einfuhr von Schildkröten verurteilt, beteuerte, mit dem jetzt angeklagten Schmuggel nichts zu tun zu haben.

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