Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Urteil: Pension aberkannt

Urteil
29.03.2017

Pension aberkannt

Verurteilung wegen Untreue hat massive Folgen für Affings früheren Bürgermeister

Er war Beamter auf Lebenszeit und 13 Jahre Bürgermeister. Als solcher wurde Rudi Fuchs im August 2015 wegen Untreue verurteilt. Das hat nun gravierende Folgen für den früheren Bürgermeister Affings (Kreis Aichach-Friedberg). Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts München entschied gestern, ihm das Ruhestandsgehalt komplett abzuerkennen. Fuchs kündigte Berufung an.

Als Fuchs bei der Kommunalwahl 2014 trotz zweier Gegenkandidaten mit 70 Prozent wiedergewählt wurde, lief das Strafverfahren bereits. Fuchs hatte, als er 2002 gewählt wurde, die Praxis seiner Vorgänger übernommen und Firmen Gewerbesteuern gestundet, ohne Zinsen und Säumniszuschläge zu verlangen. Fuchs hatte sich 2013 deshalb selbst angezeigt. Im August 2014 verhängte das Amtsgericht Aichach gegen ihn eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und eine Geldbuße wegen Untreue und Beleidigung. Wenig später erkrankte Fuchs. Seit August 2015 ist der heute 59-Jährige im Ruhestand.

Die Landesanwaltschaft hatte beantragt, Fuchs die Bezüge über fünf Jahre um zehn Prozent zu kürzen. Auch weil der Gemeinde kein Schaden entstanden sei, da die Firmen 370000 Euro zurückzahlten.

Die Disziplinarkammer ging mit der Aberkennung der Pension weit darüber hinaus. Gerade als Berufsbeamter hätte Fuchs diese Praxis sofort einstellen und für rechtmäßige Verhältnisse sorgen müssen, begründete Richter Glaser. Das Urteil würde bedeuten, dass Fuchs nur die gesetzliche, weitaus niedrigere Rente beziehen könnte.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.