Pfahls: "Hatte Angst, was Schreiber mit mir machen könnte"
Pfahls trifft vor dem Augsburger Landgericht wieder auf Schreiber. Menschlich lässt er den Angeklagten schlecht aussehen. Ihm zufolge umgibt Schreiber eine furchteinflößende Aura.
Der frühere CSU-Politiker und Ex- Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls hat vor Gericht seine Furcht vor dem Angeklagten Karlheinz Schreiber geschildert. Er wiederholte am Mittwoch im Zeugenstand seine Aussage, von dem Ex-Waffenlobbyisten bei Rüstungsgeschäften geschmiert worden zu sein. Schreiber habe ihm gesagt, er brauche seine Hilfe, um fristgerecht zu liefern, und habe hinzugefügt: "Wenn du das schaffst, dann kriegst du eine Million."
Pfahls beschrieb sich vor dem Augsburger Landgericht als Opfer. "Auf der einen Seite wollte ich es nicht, auf der anderen Seite ließ er nicht mit sich diskutieren", sagte er - und sprach von einer "Seelenqual". "Ich hatte einfach Angst, was Schreiber mit mir machen könnte, wenn ich nicht so reagiere, wie er sich das vorstellt."
Als er versucht habe, sich "aus diesem Gestrüpp" zu lösen, sei Schreiber grob geworden. "Der Mann, der kann über Leichen gehen, der kann dich kaputtmachen", habe er sich gedacht, sagte Pfahls. Schreiber äußerte sich nicht zu Pfahls' Angaben. Hin und wieder lächelte er in sich hinein oder schüttelte den Kopf. Die Verteidigung nannte den Zeugen geldgierig und unglaubwürdig. Pfahls selbst war wegen der Annahme von Schreibers Schmiergeld 2005 in Augsburg wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Die Kammer untersucht, ob die Bestechung Pfahls' durch Schreiber tatsächlich verjährt ist, wie es die Richter im ersten Schreiber-Prozess 2010 angenommen hatten. Schreiber war damals wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt werden, nicht aber wegen Bestechung. Die Richter am Landgericht waren damals davon ausgegangen, dass eine Bestechung dann endet, wenn der Bestochene aus dem Amt scheidet. Dies war bei Pfahls 1992 der Fall und das Delikt damit zehn Jahre später verjährt.
Der Bundesgerichtshof hatte das Verfahren zurück nach Augsburg an eine andere Kammer verwiesen. In der Revisionsbegründung hieß es, entscheidend für die Verjährung der Bestechung sei, wann das letzte Geld geflossen sei. Pfahls sagte im Zeugenstand, 1992 von Schreiber die letzte von drei Barzahlungen bekommen zu haben. Von einer bereitgestellten D-Mark-Summe von 3,8 Millionen habe er 873 000 D-Mark erhalten. "Ich habe niemals die Erwartung gehabt, das bei ihm deponierte Geld jemals zu sehen." Die Frage ist, ob das bereitgestellte Geld tatsächlich für Pfahls vorgesehen war.
Wegen eines weiteren Antrags der Verteidigung setzt die Kammer die Befragung Pfahls' erst am 21. Januar fort. Es ist sein dritter Termin im neuen Schreiber-Prozess: Im Oktober stand er zum ersten Mal im Zeugenstand. Die Anwälte fordern unter anderem, die Akten vollständig einsehen zu können. Sie haben bereits mehrere Anträge gestellt, etwa weil sie die Kammer für befangen halten.
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