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  3. Entscheidung des Gerichts: Pferdekutschen in Rothenburg verboten

Entscheidung des Gerichts
15.01.2010

Pferdekutschen in Rothenburg verboten

Streit um Kutschenverbot in Rothenburg.
Foto: dpa

Pferdekutschen bleiben aus der Rothenburger Altstadt verbannt. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach bestätigt. Mit dem Verbot hatte der Stadtrat unter anderem auf den qualvollen Tod eines Pferdes im August 2009 reagiert.

Pferdefuhrwerke dürfen weiterhin nicht in die Altstadt von Rothenburg ob der Tauber. Die Einsprüche von vier Fuhrunternehmern gegen das Kutschenverbot - eine Auflage der Stadt - hat das Verwaltungsgericht Ansbach am Donnerstag zurückgewiesen.

Der Hintergrund: Im Herbst 2009 hatte der Stadtrat einstimmig beschlossen, die Sondergenehmigung für die Kutschen zurückzuziehen. Seit 1. Januar 2010 ist die Altstadt deshalb für die Fuhrwerke gesperrt.

Als Grund wurde die Gefährdung des Verkehrs angegeben. In die Schlagzeilen war die Stadt aber auch gekommen, weil im August 2009 ein Kutschpferd qualvoll vor den Augen von Touristen verendete. Nach kritischen Reaktionen von Tierschützern hatte die Stadt auch einen Imageverlust befürchtet - und das Verbot erlassen.

Und es bleibt dabei - so hat das Gericht entschieden. Wegen der engen Gassen und der vielen Touristen, die vor allem im Sommer durch die Altstadt schlenderten, stellten die Kutschfahrten "eine besondere örtliche Gefahr" dar, begründete Richter Günter Förster am Donnerstag sein Urteil.

Mit dieser Gefahr hatte auch der Vertreter der Stadt vor Gericht argumentiert und 20 Zwischenfälle bei Kutschfahrten in der Innenstadt seit 1987 aufgezählt.

Dagegen hatten die Kläger argumentiert, das Verbot greife unverhältnismäßig in ihre Berufsfreiheit ein.

Trotz der Niederlage gab sich der Anwalt von drei Klägern zufrieden mit dem Ausgang der mehr als dreistündigen Verhandlung. "Das Urteil ist zwar erst einmal gegen uns, aber das Gericht hat eine klare Perspektive eröffnet", sagte Rechtsanwalt Dietmar Dorn.

So habe der Vorsitzende Richter unterstrichen, dass das Verbot nicht für alle Zeit gelten könne. Wenn die Sicherheit der Touristen gewährleistet sei, hätten die Kläger unter Umständen schon den Anspruch, wieder in die Altstadt fahren zu dürfen.

In der Begründung der Entscheidung betonte das Gericht, die Stadt sei gehalten, mit den Klägern ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten, um in Zukunft wieder Kutschfahrten auf dafür geeigneten Routen in der Innenstadt zu ermöglichen.

Auch der Leiter des Rothenburger Ordnungsamtes, Roland Pfaffelhuber, zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden. "Wir haben uns das natürlich erhofft und sind froh, dass es im Moment so geregelt ist", sagte er. Vorschläge der Fuhrunternehmer für neue Routen werde man selbstverständlich prüfen.

Eine Berufung ließ das

Gericht

nicht zu.

(ddp)
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