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Finanzen
06.09.2018

Pflegepaket: Wieder macht ein Zuschuss Ärger

Pflegebedürftige in Bayern sollen 1000 Euro mehr pro Jahr erhalten.
Foto: Angelika Warmuth, dpa (Symbolbild)

Die Bayerische Staatsregierung will Pflegebedürftige mit zusätzlichen 1000 Euro pro Jahr unterstützen. Wer von Grundsicherung lebt, könnte aber leer ausgehen.

Noch immer streiten Bund und bayerische Staatsregierung um das Familiengeld. Schon steht der nächste Zuschuss der bayerischen Regierung auf dem Prüfstand. 1000 Euro mehr sollen Pflegebedürftige im Freistaat im Jahr erhalten. Das Landespflegegeld ist Teil eines Pflegepakets, das im Mai beschlossen wurde.

Nun prüft das Bundessozialministerium unter Leitung von Hubertus Heil (SPD), ob die Versprechen der CSU-Regierung in Bayern überhaupt mit den geltenden Gesetzen konform sind, wie eine Sprecherin bestätigte. Die Parallelen zur Debatte um das Familiengeld, mit dem ab diesem Monat bayerische Familien mit kleinen Kindern unterstützt werden, sind kaum zu übersehen: Stein des Anstoßes ist in beiden Fällen die Frage, ob die Leistungen auf die Grundsicherung beziehungsweise Hartz IV angerechnet werden müssen.

Beim Familiengeld hatte das Bundessozialministerium nach seiner Prüfung entschieden, die Jobcenter müssten den Betrag, anders als es die Bayerische Staatsregierung geplant hatte, von Sozialleistungen wie Hartz IV abziehen. Der Freistaat will das Geld trotzdem ausbezahlen. Heil drohte mit Klage und damit, zuviel bezahltes Geld von den Kommunen zurückzufordern.

Die bayerische Gesundheitsministerin hält an den Plänen fest

Claudia Spiegel, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik beim VdK Bayern, hofft, dass das Landespflegegeld aber am Ende allen zu Gute kommt: „Mit Sicherheit werden die 1000 Euro eine Erleichterung für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sein. Wenn das Geld bei bestimmten Personen wieder abgezogen wird, wäre das sehr bitter.“

Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hält trotz der Prüfung des Bundessozialministeriums an den Plänen der Staatsregierung fest. Auf Anfrage sagte sie: „Unser Ziel bleibt, dass das Bayerische Landespflegegeld ungeschmälert in der vollen Höhe von jährlich 1000 Euro an alle Berechtigten ausgezahlt wird.“ Das bedeutet, es soll nicht auf die Hilfe zur Pflege angerechnet werden. Die sogenannte Hilfe zur Pflege ist eine Leistung, die Pflegebedürftige bekommen, die von der Grundsicherung leben. 2016 waren das im Jahresverlauf rund 55.000 Menschen in Bayern, sagt VdK-Abteilungsleiterin Spiegel. Nach Angaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums lebten im Freistaat 2015 insgesamt rund 350.000 Pflegebedürftige. Eine neuere Pflegestatistik liege dem Ministerium nicht vor.

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Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf das Geld

Bisher haben rund 230.000 Menschen einen Antrag auf das Landespflegegeld gestellt. Anspruch auf das Geld haben Menschen, deren Hauptwohnsitz in Bayern ist und die mindestens Pflegegrad 2 haben. Ab diesem Grad bezahlen die Pflegeversicherungen auch das reguläre Pflegegeld aus. Ob der Betroffene im Heim lebt oder zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, spielt keine Rolle.

Wie sich das Bundessozialministerium in Sachen Landespflegegeld entscheidet, ist noch völlig offen. Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte auf Anfrage, dass die entsprechenden Gesetze Ausnahmen für Leistungen anderer Stellen, beispielsweise der bayerischen Staatsregierung, vorsehen. Aber ob diese beim Landespflegegeld auch greifen, also ob der Betrag dann nicht von der Grundsicherung im Alter, von Hartz IV oder der Hilfe zur Pflege abgezogen wird, müsste nun überprüft werden.

„Das Landespflegegeld dient nicht der Deckung des notwendigen pflegerischen Bedarfs, von Teilhabebedarfen oder der Existenzsicherung“, betont Huml. Es solle Betroffenen ermöglichen, ihren Helfern eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen oder auch sich selbst etwas Gutes zu tun.

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