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  3. NSU-Prozess: Gericht lehnt Entlassung der Zschäpe-Anwälte ab

NSU-Prozess
20.07.2015

Gericht lehnt Entlassung der Zschäpe-Anwälte ab

Die Angeklagte Beate Zschäpe (l-r) und ihre Anwälte Mathias Grasel, Wolfgang Stahl, Anja Sturm und Wolfgang Heer im Oberlandesgericht in München.
Foto: Andreas Gebert, dpa

Beate Zschäpes bisherige Verteidiger bitten das Gericht, sie aus ihrem Mandat zu entlassen. Nach stundenlanger Debatte lehnt der Senat ab. Der Streit tritt offen zutage.

Die Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, müssen die mutmaßliche Rechtsterroristin weiter vertreten. Das Gericht lehnte am Montag Anträge der Rechtsanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm ab, sie von ihrem Mandat zu entpflichten. Zschäpe muss sich in dem Prozess für die zehn Morde verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) vorwirft.

Das Vertrauen Zschäpes zu den drei Verteidigern, die sie seit Prozessbeginn vertreten, gilt seit längerer Zeit als belastet. Sie hatte vergangenes Jahr schon einmal ihren Anwälten das Misstrauen ausgesprochen. Das Gericht hatte ihre Entlassung aber abgelehnt.

Rechtsanwalt Heer gab mit Blick auf den Antrag vom Montag an, eine "optimale Verteidigung" seiner Mandantin sei "nicht mehr möglich". Konkrete Gründe wollten weder er noch Stahl und Sturm nennen. Die Anwälte beriefen sich auf ihre anwaltliche Schweigepflicht, von der Zschäpe sie nicht entbunden habe. Vor zwei Wochen hatte das Gericht nach einer längeren Vertrauenskrise zwischen Zschäpe und ihren Verteidigern den Münchner Anwalt Mathias Grasel als vierten Pflichtverteidiger beigestellt.

Antrag ist laut Vorsitzendem Richter nicht konkret genug

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl begründete seinen Beschluss mit der Bemerkung, Heer, Stahl und Sturm hätten ihren Wunsch auf Entpflichtung "nicht einmal in groben Umrissen" konkretisiert. Daher habe er ihren Antrag "zur Sicherung des Verfahrens" ablehnen müssen.

Die Bundesanwaltschaft und Vertreter von NSU-Opfern hatten nach dem Antrag des Juristen-Trios gefordert, es nicht aus der Pflicht zu entlassen. Zschäpe ließ über ihren Anwalt Grasel mitteilen, dass sie dem Ansinnen von Heer, Stahl und Sturm "nicht entgegentreten will".

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Im Juni etwa hatte Zschäpe der Anwältin Sturm vorgehalten, diese habe vertrauliche Informationen öffentlich im Gerichtssaal erörtert und sie psychisch "massiv unter Druck" gesetzt. Die Juristin wies die Vorwürfe zurück und erhielt dabei Rückendeckung von den beiden anderen Verteidigern Heer und Stahl erhalten.

Die Vernehmung des einzigen Zeugen verzögerte sich am Montag bis zum späten Nachmittag. Der Verhandlungstag war geprägt von stundenlangen Diskussionen und zahlreichen Unterbrechungen. Dabei ging es auch um Zschäpes Forderung nach einer neuen Sitzordnung im Saal und um die Schilderung zahlreicher Hintergrundgespräche zwischen Anwälten und Gericht vor der Berufung Grasels zum vierten Pflichtverteidiger. Götzl zitierte aus Gesprächsnotizen, die drei alten Anwälte hätten das kritisch gesehen.

Gericht vernimmt Jugendfreund von Beate Zschäpe

Erst am späten Nachmittag rief das Gericht den einzigen für diesen Tag geladenen Zeugen auf, einen Jugendfreund Zschäpes, der bereits im April vernommen worden war und alle Fragen des Gerichts bereitwillig beantwortet hatte. Nach wenigen Fragen brach das Gericht seine Befragung aber wieder ab. Der Zeuge soll erneut geladen werden.

An diesem Dienstag soll der Prozess wie geplant fortgesetzt werden. Das Gericht hat einen Zeugen aus der rechtsradikalen Szene in Jena geladen. Der Mann zählt nach Aktenlage zum NSU-Umfeld. dpa

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Die Terror-Zelle NSU und ihre Morde
Foto: dapd
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