Polizei findet Hieb- und Stichwaffen bei Reichsbürger
Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz: Ein Reichsbürger sorgt in Königsbrunn für Aufsehen.
Ein morgendlicher Polizeieinsatz am Seilerhof in Königsbrunn hat am Donnerstag für viel Gesprächsstoff gesorgt. Zunächst bestätigte die Polizei nur, dass es den Einsatz gab. Dann hieß es vom Präsidium, dass ein Mann wegen Bedrohungen gegen eine „bestimmte Personengruppe“ festgenommen und seine Wohnung durchsucht wurde. Gestern nannte man schließlich weitere Details: Der 56-Jährige wird zur Reichsbürgerszene gezählt, soll auch schon entsprechend in Erscheinung getreten sein und er soll einem Mitarbeiter einer Behörde mit „Repressalien“ gedroht haben, heißt es im Polizeibericht. Der Mann ist wieder auf freiem Fuß, gegen ihn wird wegen mehrerer Straftaten ermittelt.
Zu dem massiven Einsatz, bei dem auch Beamte des Sondereinsatzkommandos aus München vor Ort waren, kam es, weil die Polizei vermutete, dass der Königsbrunner im Besitz einer Schusswaffe sein könnte. Es habe „ernst zu nehmende“ Hinweise gegeben, heißt es im Bericht. Zudem sei der Mann in der Vergangenheit schon mit Gewaltdelikten in Erscheinung getreten.
Keine Schusswaffe bei Reichsbürger gefunden
Eine Schusswaffe fanden die Polizisten allerdings nicht in der Wohnung. Dafür stießen sie auf mehrere Hieb- und Stichwaffen, die derzeit noch waffenrechtlich überprüft werden. Zudem stießen die Ermittler auf eine Cannabis-Plantage mit mehreren Pflanzen. Ob diese einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz darstellen, muss noch überprüft werden. Dieser liegt erst vor, wenn die Pflanzen einen bestimmten Gehalt des halluzinogenen Wirkstoffs THC aufweisen.
Der Mann hatte sich wie berichtet gegen seine Festnahme gewehrt und wurde bei dem Handgemenge verletzt. Nach der Behandlung im Klinikum wurde er von der Kriminalpolizei vernommen. Nach Abschluss dieser Maßnahmen durfte er wieder nach Hause, teilt die Polizei mit. Die Ermittlungsverfahren laufen allerdings weiter, unter anderem wegen Bedrohung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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