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Polizeigewalt
07.08.2013

Polizist schlug gefesselte Frau: Zehn Monate auf Bewährung

Teresa Z., Opfer und Nebenklägerin, sitzt mit ihrem Anwalt Franz J. Erlmeier am 6. August in München im Sitzungssaal im Amtsgericht. Ein angeklagter Polizeibeamter der Inspektion 21 in München-Au ist zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er der gefesselten Frau ins Gesicht geschlagen und dabei ihr Nasenbein gebrochen hat.
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Teresa Z., Opfer und Nebenklägerin, sitzt mit ihrem Anwalt Franz J. Erlmeier am 6. August in München im Sitzungssaal im Amtsgericht. Ein angeklagter Polizeibeamter der Inspektion 21 in München-Au ist zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er der gefesselten Frau ins Gesicht geschlagen und dabei ihr Nasenbein gebrochen hat.
Foto: Tobias Hase, dpa

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Einer jungen Frau wird in der einer Münchner Polizeiwache das Gesicht zertrümmert. Nun ist der Beamte verurteilt worden.

Ein Münchner Polizist erhielt wegen Schlägen gegen eine gefesselte Fraueine Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Der Amtsrichter verhängte zudem wegen Körperverletzung im Amt eine Geldauflage von 3000 Euro, die der Beamte an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muss. Der 33-Jährige hatte im Januar der Frau auf der Polizeiwache München-Au mit einem Fausthieb das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden gebrochen.

Angeklagter sagte, er wollte einen Angriff abwehren

Der Richter ging von einer Provokation durch die junge Frau aus, die den Beamten unter anderem bespuckt hatte: "Sie haben sich durchaus daneben benommen." Der Richter sah zwar eine Notwehrlage, der Beamte hätte jedoch nicht zuschlagen dürfen. "Ihre Handlung war nicht erforderlich, um den vermeintlichen Angriff anzuwehren." In seinem Schlusswort vor dem Urteil sagte der Polizeibeamte, er habe einen Angriff abwehren wollen, bedauere aber die Folgen. "Ich bedauere die Verletzungen, denn diese waren nie gewollt."

Frau gibt zu, den Polizisten bespuckt zu haben

Vor Gericht hatte er geschildert, die Frau habe ihn bespuckt; er habe sie beruhigen wollen. Sie sei mit dem Oberkörper hochgeschnellt. Aus Angst, sie könnte ihn treffen, habe er zu seinem Schutz eine Armbewegung gemacht. "Ich bin ausgewichen und habe im gleichen Moment den Arm nach vorn gegen ihren Kopf geschlagen", sagte der Beamte. Die Nebenklägerin lag zu diesem Zeitpunkt mit auf dem Rücken gefesselten Händen auf dem Revier.

Die 22-jährige Frau schilderte, sie sei in der Haftzelle auf eine Pritsche gedrückt und an den Schultern festgehalten worden. "Ich habe keine Luft bekommen und war total in Panik." Der Angeklagte habe auf der Pritsche gekniet und sie aufgefordert, sich zu beruhigen. "Dann habe ich ihn leider angespuckt." Dann sei sie geschlagen worden. Begonnen hat der bundesweit diskutierte Fall mit einem Anruf der Frau bei der Polizei. Die Tierarzthelferin hatte sich mit ihrem Freund gestritten.

Der Prozess ist kein Einzelfall

Mehrfach gab es in Bayern Disziplinar- oder Strafverfahren gegen Beamte wegen möglicher Vergehen bei der Berufsausübung. Etwa wurde im November 2012 der suspendierte Rosenheimer Polizeichef wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Er hatte den Kopf eines gefesselten Schülers auf der Wache gegen die Wand geschlagen, das Opfer getreten und geohrfeigt. Im Oktober 2010 wurde ein Würzburger Polizist zu 10 000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er Frauen einen Straferlass gegen Sex angeboten hatte.  (dpa)

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