Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Polizistenmord: Polizisten belauschten Gespräche zwischen Raimund M. und Anwälten

Polizistenmord
05.05.2014

Polizisten belauschten Gespräche zwischen Raimund M. und Anwälten

Ermittler haben Gespräche von Raimund M. und seinen Anwälten belauscht.
Foto: Ulrich Wagner

Polizeibeamte haben im Zuge der Ermittlungen zum Augsburger Polizistenmord Gespräche zwischen Raimund M. und seinen Anwälten belauscht. Richter rügen dieses Vorgehen.

Es war eine Szene aus dem Keller des Augsburger Gerichtsgebäudes, die Anfang des Jahres für Aufsehen sorgte. Raimund M., 60, mutmaßlicher Mörder des Polizeibeamten Mathias Vieth, war zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Monate nicht mehr vor dem Schwurgericht erschienen. Wegen seiner Parkinsonkrankheit stufte ihn ein Gutachter als verhandlungsunfähig ein. Im Januar wurde eine Aktennotiz bekannt, die ein Polizist angefertigt hat. Der brisante Inhalt: Der Beamte hatte ein Gespräch zwischen M. und seinem Verteidiger Adam Ahmed belauscht. Der Rechtsanwalt soll Raimund M. dem Vermerk zufolge vorwurfsvoll gefragt haben, warum er gerade sein Parkinson-Medikament genommen habe.

Die Frage des Anwaltes birgt, je nachdem, wie man sie deutet, eine Menge Brisanz. Hat der Verteidiger dem Angeklagten geraten, seine Medikamente nicht zu nehmen, um seine Krankheit zu verschlimmern? M.s Anwälte Adam Ahmed und Werner Ruisinger wehrten sich gegen den Vorwurf, dass ihr Mandant seine Medikamente nicht einnehme und seine Beschwerden simuliere. Auch in dem Gespräch im Gerichtskeller des Gerichtsgebäudes ist es nach ihrer Darstellung nur um die Frage gegangen, warum M. die Tabletten gerade jetzt schlucke. Weil der Zeitpunkt untypisch gewesen sei, hätten sie befürchtet, er sei bei der Einnahme der Medizin durcheinandergekommen.

Noch empörter waren aber beide Anwälte darüber, dass ein Beamter das Gespräch protokolliert und später an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hatte. „Das ist ein klarer Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien“, sagte Anwalt Ahmed. „Die Vertraulichkeit zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten muss unbedingt gewährleistet sein.“ Auch der Anwaltverein protestierte.

Mehrwöchige Untersuchung in einer Klinik

Die Anwälte legten Beschwerde ein – zumal das Protokoll aus dem Gerichtskeller nicht das einzige belauschte Gespräch war. Auch bei weiteren Gesprächen hatten die Beamten des Spezialkommandos USK, die zur Bewachung der angeklagten Brüder Raimund M. und Rudolf Rebarczyk abgestellt waren, mitgehört – darunter offenbar eine Unterhaltung zwischen Adam Ahmed und dem Vorsitzenden des Schwurgerichts. Mit der Beschwerde hatten M.s Verteidiger nun Erfolg: Die entsprechenden Aktenvermerke müssten sofort gelöscht und unkenntlich gemacht werden, ordnete das Schwurgericht an. Die Protokolle seien auch dann unzulässig, wenn die USK-Beamten die Gesprächsfetzen nur zufällig mitbekommen hätten, so die Richter.

Wie es um den Gesundheitszustand von Raimund M. bestellt ist, soll nun eine mehrwöchige Untersuchung in einer Klinik zeigen. Das hat das Gericht angeordnet. Auch dagegen haben M.s Verteidiger Beschwerde eingelegt – sie liegt derzeit beim Oberlandesgericht. M.s Bruder Rudolf Rebarczyk wurde im Februar bereits für den Mord an Mathias Vieth verurteilt. Die Richter verhängten die höchste Strafe, die das deutsche Recht vorsieht: lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.