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Klage
14.11.2018

Polizisten in Bayern dürfen Tattoos weiterhin nicht sichtbar tragen

Unter der Uniform dürfen Polizisten auch in Bayern Tattoos tragen. Das gilt aber nicht für den sichtbaren Bereich, wie der Verwaltungsgerichtshof München jetzt geurteilt hat.
Foto: Siegert (Symbolbild)

Ein bayerischer Polizist hat geklagt, weil er sich ein Tattoo auf dem Unterarm stechen lassen wollte. Das ist und bleibt aber verboten. Warum?

Die Enttäuschung ist groß: Der bayerische Polizist, der sich auf dem Unterarm tätowieren lassen wollte, hat den Prozess vor dem Vewaltungsgerichtshof verloren. Damit bleibt es dabei, dass sich die Beamten den Körperschmuck nicht sichtbar tragen dürfen. Das Urteil ist rechtkräftig und gilt grundsätzlich für alle Polizisten in Bayern. Eine Revision ist nicht möglich.

Der 42-jährige Kläger aus Mittelfranken hatte sich das hawaiianische Wort "Aloha" (für "Liebe" oder "Hallo") stechen lassen wollen, in Erinnerung an seine Flitterwochen auf Hawaii. Das Polizeipräsidium untersagte ihm aber den Körperschmuck an dieser Stelle, weshalb der Beamte klagte. Dass der Prozess für ihn nicht erfolgreich verlief, trifft ihn: "Ich bin schon enttäuscht", sagte er nach dem Urteil, "und ich verstehe es auch nicht."

Verwaltungsgerichtshof: Respekt vor Polizisten sinkt durch Tattoos

Der Verwaltungsgerichtshof sah die Dienstanweisung, dass Polizisten keine sichtbaren Tätowierungen tragen dürfen, durch den Artikel 75 des Bayerischen Beamtengesetzes gedeckt. Er bestätigte mit seinem Urteil die Entscheidung der Vorinstanz. Die Vertreter des Freistaates hatten vor Gericht argumentiert, der Vorsprung an Respekt, die ihre Uniform den Polizisten verschaffe, werde durch sichtbare Tätowierungen "nivelliert". "Es geht nicht darum, irgendwelche verstaubten Moralvorstellungen durchzusetzen", sagte einer der Anwälte. "Es geht darum, den Polizeibeamten zu schützen. Das zählt aus unserer Sicht zur Fürsorgepflicht."

Diese Ansicht bestätigt auch Michael Siefener, Sprecher des Innenministeriums. Durch Tattoos könne der Respekt gegenüber der Polizisten sinken, was die Wahrscheinlichkeit eines Angriffs erhöht, sagt Siefener. Doch es gehe auch darum, den Staat darzustellen: "Polizisten brauchen ein neutrales und seriöses Auftreten, denn sie stehen für Recht und Gesetz." Deshalb tragen sie eine Uniform. Individuelle Tattoos, die zum Beispiel auf Armen oder im Nacken sichtbar sind, würden Individualität zeigen, die während der Arbeitszeit nicht erwünscht sei. Unternehmer oder der Dienstherr dürfen nämlich festlegen, wie die Angestellten oder Beamten während ihres Jobs auftreten.

In Berlin und Baden-Württemberg dürfen Polizisten Tattoos offen tragen

Trotzdem war die Hoffnung bei einigen Beamten groß. "Ich denke, es gibt einige Kolleginnen und Kollegen, die jetzt enttäuscht sind", sagte Rainer Nachtigall, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. "Wir haben jetzt unterschiedliche Rechtslagen in unterschiedlichen Bundesländern." In Berlin und Baden-Württemberg ist das offene Tragen der Tattoos bei Polizisten inzwischen erlaubt.

Erst Ende September hatte das Verwaltungsgericht in Magdeburg entschieden, dass ein Polizei-Anwärter in Sachsen-Anhalt, der sich eine vermummte Gestalt und das Logo des 1. FC Magdeburg auf die Wade tätowieren ließ, nicht deshalb abgelehnt werden darf. Einer Polizei-Anwärterin mit auffälligem Tattoo erging es in Hessen dagegen anders: Sie hatte sich den Spruch "Bitte bezwinge mich" sichtbar tätowieren lassen. Das war dann doch zuviel, urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

Laut einer Studie der Uni Leipzig aus dem vergangenen Jahr ist inzwischen jeder fünfte Deutsche tätowiert. Und es werden mehr. Von den pro Jahr zwischen 6000 und 8000 Bewerbern für den Polizeidienst in Bayern seien 300 bis 400 sichtbar tätowiert, sagt Nachtigall von der Polizeigewerkschaft nach dem Münchner Urteil. "Die schauen wir uns nicht einmal an - unabhängig davon, welche Qualifikation sie haben und ob sie gute Polizisten werden können. Man wird sehen, wie lange die bayerische Polizei sich diese Haltung noch leisten kann."  (mit dpa)

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