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Augsburg: Polizistenmord: Darum wird ab Herbst ein zweites Mal verhandelt
Augsburg
16.06.2014
Polizistenmord: Darum wird ab Herbst ein zweites Mal verhandelt
VonJörg Heinzle und Sascha Borowski
Der Prozess um den Mord an dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth geht in eine neue Runde. Ab Herbst wird wieder verhandelt, der Fall von Vorne aufgerollt. Warum? Die Antworten.
Der Augsburger Polizeibeamte Mathias Vieth war am 28. Oktober 2011 im Augsburger Siebentischwald erschossen worden. Der Streifenbeamte und seine Kollegin wollten an diesem frühen Morgen auf einem Parkplatz am Kuhsee ein Motorrad mit zwei Männern kontrollieren. Diese flüchteten. Im Wald kam es zu einem Schusswechsel - Vieth wurde dabei getötet.
Einer der beiden Täter, Rudolf Rebarczyk, wurde im Februar 2014 wegen Polizistenmordes zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Im Herbst nun wird gegen seinen Bruder Raimund M. verhandelt. Auch er saß schon vor über einem Jahr auf der Anklagebank. Dann aber wurde der Prozess gegen ihn vorläufig eingestellt. Warum das so war, was nun passierte und wie es jetzt weitergeht - die Antworten:
Warum wurde Rudolf Rebarczyk wegen Mordes verurteilt, sein Bruder aber nicht?
Rudolf Rebarczyk und Raimund M. standen beide gemeinsam wegen des Mordes an Mathias Vieth vor dem Schwurgericht. Mehrere Monate lang wurde gegen beide verhandelt. Im November 2013 platzte der Prozess gegen Raimund M. dann. Denn der damalige Sachverständige Ralph-Michael Schulte hielt den 61-Jährigen für zu krank, um weiter verhandeln zu können. M. leidet an Parkinson. In der mehrmonatigen Isolationshaft habe sich sein Zustand weiter verschlechtert.
Während Rudolf Rebarczyk weiter vor Gericht stand und schließlich verurteilt wurde, trennte das Gericht das Verfahren gegen seinen Bruder ab. Der Mordverdächtige blieb aber weiter in Haft. Im Mai wurde Raimund M. dann auf Anordnung des Augsburger Landgerichts zehn Tage in der psychiatrischen Klinik in München-Haar beobachtet, um seinen Gesundheitszustand zu überprüfen.
Ist Raimund M. verhandlungsfähig?
Raimund M. habe in der Klinik nicht mit Ärzten gesprochen, heißt es. Dennoch ist Gutachter Christian Graz der Ansicht, genug beobachtet zu haben. Er ist sich sicher, dass M. verhandlungsfähig ist. Graz schreibt in seinem Gutachten, dass M. durch Krankheit und Alter nur leicht beeinträchtigt sei. Er könne aber auch komplexe Sachverhalte aufnehmen.
Muss der Fall komplett neu aufgerollt werden?
Ja. Zwar hatte das Gericht schon im Urteil gegen Rudolf Rebarczyk festgestellt, dass auch M. an dem Mord beteiligt war, er sogar als erstes mit einer Pistole das Feuer auf den Polizeibeamten eröffnete; dennoch müssen alle Indizien und Zeugenaussagen nun erneut gesichtet und bewertet werden.
Das Gericht hat Raimund M. im Urteil gegen Rebarczyk als Mittäter genannt. Sind die Richter befangen?
Auf den ersten Blick könnte das wie eine Vorverurteilung aussehen. Unter Paragraf 24 der Strafprozessordnung ist aber geregelt, dass Richter nicht allein deshalb abgelehnt werden können, weil sie in demselben Fall schon einmal entschieden haben. Knackpunkt ist, dass es eine neue, umfangreiche Beweisaufnahme geben muss. Das hat Richter Wiesner angekündigt.
Wie wird der Prozess gegen Raumund M. ablaufen?
Im Prinzip genau so, wie das erste Verfahren. Allerdings hat der Gutachter empfohlen, dass es maximal zwei Verhandlungstage pro Woche geben, und die Termine nicht länger als sechs Stunden dauern sollten.
Wann wird ein Urteil fallen?
Der Prozess gegen den 61-Jährigen soll im Herbst beginnen. Das Gericht plant mit Terminen bis Mai nächsten Jahres.
Welche Strafe droht dem mutmaßlichen Polizistenmörder?
Raimund M. muss mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe rechnen.
Die Diskussion ist geschlossen.