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  3. Donau-Ries: "Porno-Erzieherin" Julia Pink erneut vor Gericht gescheitert

Donau-Ries
21.04.2015

"Porno-Erzieherin" Julia Pink erneut vor Gericht gescheitert

Bereitwillig beantwortete die gekündigte Erzieherin nach der Verhandlung in Donauwörth die Fragen der TV-Reporter. Hinten: der Anwalt der Frau.
Foto: W. Widemann

Die Kirche hat eine Erzieherin entlassen, da die Frau unter dem Namen Julia Pink Pornofilme drehte. Die 38-Jährige zog deswegen zum zweiten Mal vor Gericht - und verlor erneut.

Durfte die Diakonie Neundettelsau eine Erzieherin aus dem Kreis Donau-Ries entlassen, da die in ihrer Freizeit Pornofilme drehte? Nachdem ein erstes Gericht diese Entscheidung schon im Oktober 2014 für rechtmäßig erklärte, legte die Frau Berufung ein und zog am heutigen Dienstag vor das Landesarbeitsgericht in München.

Doch auch im zweiten Prozess musste die 38-Jährige eine Niederlage hinnehmen. Richter Reinhard Künzl sah das Drehen von Pornofilmen nicht mit den Werten eines kirchlichen Arbeitsgebers vereinbar - zumal diese Videos auch im Internet zugänglich seien.

Diesen Punkt hatte auch die Einrichtungsleiterin der Diakonie vor dem Urteil hervorgehoben.  Mehrere Bewohner der Einrichtung könnten durchaus per Computer und Smartphone ins Internet gehen und sich dort die Pornos der Erzieherin ansehen. "Wir vermitteln in unserer sexualpädagogischen Arbeit andere Werte", sagte sie.

Diakonie spricht von einer sittlichen Verfehlung

Der Rechtsanwalt der Diakonie hatte bei der etwa halbstündigen Verhandlung betont, dass eine schwerwiegende sittliche Verfehlung der Frau vorliege. Die Kirche müsse das als Arbeitgeber nicht hinnehmen.

Der Friedberger Anwalt der Erzieherin, Florian Fleig, sah das vollkommen anders. Wenn denn überhaupt eine sittliche Verfehlung vorliege, dann sicher keine schwerwiegende, die eine Kündigung rechtfertige. Er sehe keinen Verstoß gegen die kirchliche Sexualethik darin, dass seine Mandantin in ihrer Freizeit ihre Sexualität anders auslebt als manch anderer.

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Bis heute weiß auch die 38-Jährige nicht, wer ihren Arbeitgeber auf die Pornos hingewiesen hat. Geändert hat das am Urteil nichts. Die Diakonie durfte der Frau kündigen. Eine Berufung ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu.

Die weiteren rechtlichen Möglichkeiten sind laut Rechtsanwalt Fleig nun ziemlich beschränkt. Man könne zwar Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung einlegen - dabei müsse man jedoch im Urteil rechtliche Fehler nachweisen. "Die Chancen damit zu scheitern sind hoch", räumte Fleig ein.

Trotzdem wolle seine Mandantin erst das schriftliche Urteil abwarten, ehe sie eine definitive Entscheidung treffe. Die 38-Jährige selbst zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. Sie verstehe noch immer nicht, was genau sie eigentlich verbrochen habe. AZ, epd

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