Prinz Marcus von Anhalt: Von Promi Big Brother zurück vor Gericht
Schluss mit lustig. Für den als "Protz-Prinz" bekannten Marcus von Anhalt geht es vom TV-Knast wieder in den Gerichtssaal. In wenigen Tagen fällt das Urteil in Augsburg.
Vom TV-Knast geht es für Prinz Marcus von Anhalt wieder in den Gerichtssaal. Nach seiner Teilnahme bei "Promi Big Brother" wird es für den Medien-Star wieder ernst. Das Landgericht Augsburg will den Steuerstrafprozess gegen den bekannten "Protzprinzen" in der kommenden Woche abschließen. Für Donnerstag (22. September) wird das Urteil erwartet. Am Montag zuvor werden die Plädoyers gehalten. Der 49-Jährige ist angeklagt, weil er Luxusautos unberechtigt von der Steuer abgesetzt und so etwa 800.000 Euro Steuern hinterzogen haben soll. Der als Marcus Eberhard geborene Bordell-Besitzer hat sich seinen adelig klingenden Namen übrigens von Frederic Prinz von Anhalt gekauft.
In der Pause seit dem letzten Verhandlungstermin Ende August hatte Prinz von Anhalt an der Sat.1-Show teilgenommen. Das war nur möglich, weil durch die Urlaubsplanung der Strafkammer genau diese Lücke entstanden war. Nach anderthalb Wochen bei Promi Big Brother musste der "Protzprinz" den TV-Knast am Montag aber ohnehin wieder verlassen.
Promi-Big-Brother-Kandidat Marcus von Anhalt wieder vor Gericht
Nach dem Ausscheiden aus dem freiwilligen TV-Knast muss der 49-Jährige nach dem bisherigen Prozessverlauf auch nicht mehr befürchten, wegen der Steuerangelegenheit wieder in ein echtes Gefängnis zu müssen. Denn Marcus Prinz von Anhalt saß schon mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft, das Gericht hat aber mittlerweile den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben.
In einem ersten Prozess in Augsburg war er zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das erste Urteil auf, weil der geschäftliche Anteil von Autos wie Porsche 911 oder Rolls Royce nicht ausreichend festgestellt worden sei.
Prinz Marcus von Anhalt erwartet wohl eine geringere Strafe
Die Bundesrichter monierten nicht die Verurteilung an sich, sondern nur das Strafmaß. Es wird daher damit gerechnet, dass der 49-Jährige eine deutlich geringere Strafe als im ersten Prozess bekommt und wegen der ohnehin schon abgesessenen langen U-Haft nicht mehr ins Gefängnis muss. Seine Verteidiger sehen den 49-Jährigen als unschuldig an, da es sich bei den edlen Karossen um Geschäftsfahrzeuge des Medienstars gehandelt habe. Nach der BGH-Entscheidung ist ein Freispruch aber grundsätzlich nicht mehr möglich. dpa/lby
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