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Kempten
13.01.2015

Prozess gegen Allgäuer Drogen-Polizist: Das sind die Fakten

Wegen Drogenbesitzes, Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung ist vor dem Kemptener Landgericht der Ex-Chef der Allgäuer Drogenfahndung angeklagt. Symbolbild.
Foto: Silvio Wyszengrad

Am Kemptener Landgericht werden mit Spannung zwei spektakuläre Strafprozesse erwartet. Was Sie zum Prozess gegen den Ex-Chef der Allgäuer Drogenfahndung wissen sollten.

Zwei spektakuläre Strafprozesse werden in den nächsten Wochen für viel Medieninteresse und für viele Prozessbeobachter sorgen: Am Montag, 26. Januar, beginnt vor dem Kemptener Landgericht der Prozess gegen Armin N.. Der 53-jährige Ex-Chef der Kemptener Rauschgiftfahndung ist wegen Drogenbesitzes, Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Einen Monat später ist vor der gleichen Kammer der erste Verhandlungstag gegen einen 44-Jährigen aus Augsburg – wegen versuchten Mordes. Gemeinsam mit einem ums Leben gekommenen Komplizen soll er für die Schießerei in einem Zug von München ins Allgäu im März vergangenen Jahres verantwortlich sein. Wir beantworten Fragen rund um den Drogenprozess gegen den früheren Chef der Kemptener Rauschgiftfahndung, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte.

Was wird dem 53-Jährigen vorgeworfen?

Er soll im Februar vergangenen Jahres im gemeinsamen Haus im Oberallgäuer Moosbach seine Frau zusammengeschlagen haben. Danach flüchtete er erheblich alkoholisiert mit seinem Auto. Nach seiner Festnahme entdeckten seine Kollegen bei einer Durchsuchung seines Arbeitsplatzes 1,8 Kilogramm Kokain.

Wer sind die Prozessbeteiligten?

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Die Zusammensetzung des Schöffengerichts steht laut Landgerichts-Pressesprecher Robert Kriwanek noch nicht fest. Bestehen wird die Strafkammer aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Richtern sowie zwei Schöffen. Den Staatsanwalt stellt die Staatsanwaltschaft München I, die in dem Fall federführend ermittelt hatte. Verteidigt wird Armin N. von den Kaufbeurer Strafverteidigern Wilhelm Seitz, 61, und dessen Kollegen Alexander Chasklowicz, 29. Zudem wird es einen Vertreter der Nebenklage geben. Nebenklägerin ist als Opfer die Frau des angeklagten Polizisten.

Wie wird der Prozess ablaufen?

Anberaumt sind insgesamt fünf Verhandlungstage: am 26. Januar sowie am 6., 9., 10. und 20. Februar. Beginn ist jeweils um 9 Uhr, lediglich am 9. Februar erst um 14 Uhr. Zehn Zeugen sind geladen. Ferner werden drei Sachverständige der Fachrichtungen Psychiatrie und Rechtsmedizin anwesend sein.

Ist der gesamte Prozess öffentlich?

Wie bei jedem Strafverfahren kann das Gericht jederzeit – beispielsweise auch auf Antrag der Verteidigung – die Öffentlichkeit ausschließen. Dies kann im konkreten Fall gut möglich sein, beispielsweise bei der Vernehmung des Opfers. Der Ausschluss der Öffentlichkeit soll dem Persönlichkeitsschutz von Prozessbeteiligten oder Zeugen dienen.

Wie viele Beobachter sind zugelassen?

Das Verfahren findet im größten Sitzungssaal des Kemptener Landgerichts, Raum 169, statt. Darin ist Platz für 90 Zuhörer. Davon sind 40 für Medienvertreter reserviert. Mithin ist Platz für 50 interessierte Bürger. Die Medienvertreter mussten sich nach Angaben von Landgerichts-Sprecher Kriwanek vorher akkreditieren lassen. Das Interesse an dem Verfahren sei bundesweit sehr groß, sagt er. Vor dem Gerichtsgebäude werden sich vermutlich Live-Übertragungswagen von Fernsehsendern positionieren.

Wer hat als Zuhörer Zutritt?

Interessierte müssen zunächst die ganz normale Sicherheitskontrolle am Haupteingang des Kemptener Justizgebäudes über sich ergehen lassen. An die ersten 50 Zuhörer werden Platzkarten ausgegeben. Nur damit hat man dann die Möglichkeit, über eine weitere Sicherheitskontrolle in den Flur vor dem Sitzungssaal zu gelangen. „An den Kontrollstellen wird es sicherlich Warteschlangen geben“, vermutet Kriwanek.

Was ist in Verhandlungspausen?

In Pausen von bis zu einer Stunde können sich die Zuhörer in einem anderen Sitzungssaal oder auf dem Gang aufhalten. Wird die Sitzung um mehr als eine Stunde unterbrochen, müssen Zuhörer den Sicherheitsbereich vor dem Sitzungssaal verlassen und ihre Platzkarte abgeben. Nach der Sitzungspause beginnt das Vergabeverfahren der Plätze von Neuem.

Warum wird die Verhandlung nicht in einen anderen Saal übertragen?

Eine „Übertragung in außenstehende Säle“ sei nach der derzeitigen Rechtslage nicht vorgesehen, sagt Jurist Kriwanek.

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