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Allgäu
25.01.2015

Prozess gegen Ex-Drogenfahnder: Kokain, Gewalt und viele Fragen

Der große Gerichtssaal am Landgericht Kempten: Hier muss sich Armin N. ab Montag verantworten.
Foto: Matthias Becker

Der 53-jährige Armin N. hatte 1,8 Kilo Kokain im Schrank. Er sagt, er habe es zu Schulungszwecken besessen. Ob das stimmt, muss jetzt das Gericht klären. Ihm droht eine Haftstrafe.

Einer der spektakulärsten Gerichtsprozesse der vergangenen Jahre beginnt am Montag vor der Großen Strafkammer des Kemptener Landgerichts. Der frühere Chef der Allgäuer Rauschgiftfahndung, Armin N. (53), muss sich unter anderem wegen des Besitzes von 1,8 Kilo Kokain und der Vergewaltigung seiner Ehefrau verantworten. Hier die wichtigsten Fragen zu dem außergewöhnlichen Fall.

Was genau wird dem 53-jährigen Polizisten vorgeworfen?

Die Anklage gegen Armin N. lautet auf unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln, Bedrohung sowie gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung und Trunkenheit im Verkehr.

Wie kam der Fall Anfang 2014 ins Rollen?

In der Nacht zum 21. Januar kommt es im Haus des Angeschuldigten im Oberallgäuer Moosbach zu einem heftigen Streit mit seiner Ehefrau, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt. Laut Anklage schlägt und würgt der 53-Jährige seine Partnerin und droht, ihr die Kehle durchzuschneiden. Die Frau stürzt bei der Flucht vor ihrem Mann vom Balkon und zieht sich dabei eine Lendenwirbel-Fraktur zu. Sie wird im Krankenhaus operiert. In der Nacht zum 15. Februar 2014 kommt es abermals zu einem heftigen Streit. Der erheblich alkoholisierte Armin N. droht, seine Frau umzubringen, er würgt und schlägt sie. Zudem soll er sie laut Anklageschrift misshandelt haben. Dann fährt Armin N. mit seinem Audi davon – trotz eines Alkoholwertes von fast 1,5 Promille. Er wird wenig später nahe Kempten von der Polizei angehalten und festgenommen.

Wo wurden die Drogen gefunden?

Noch in der Nacht des folgenschweren Ehestreits entdecken Ermittler in einem Dienstschrank des Mannes bei der Kemptener Kriminalpolizei 1,8 Kilo Kokain. Laut Gutachten hat diese Kokainmasse im Durchschnitt nur einen Kokaingehalt von 23,5 Prozent. Es ist also von eher schlechter Qualität. Geschätzter Wert des Rauschgifts: über 100.000 Euro.

Wer hat ermittelt?

Unmittelbar nach der Tat übernimmt die Staatsanwaltschaft München I die Ermittlungen. Zuständig wäre eigentlich die Kemptener Staatsanwaltschaft. Durch die Vergabe an eine andere Staatsanwaltschaft soll jeglicher Verdacht, es könne Einfluss auf die Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten genommen werden, ausgeräumt werden. Das Polizeipräsidium Kempten gibt die Ermittlungen noch in der Tatnacht an das Landeskriminalamt (LKA) ab.

Was geschah nach der Festnahme mit Armin N.?

Der 53-jährige Beamte sitzt seit 16. Februar 2014 in Untersuchungshaft – erst in München-Stadelheim, seit Frühjahr in einer Haftanstalt in Baden-Württemberg.

Welche Rolle spielt die 44 Jahre alte Kollegin von Armin N., gegen die ebenfalls ermittelt wird?

Im Zuge der Kokainaffäre geriet auch eine 44 Jahre alte Polizistin aus einer anderen Kemptener Dienststelle ins Fadenkreuz der Fahnder. Laut Ermittlungen waren auf einer Verpackung des bei Armin N. entdeckten Kokains DNA-Spuren der Polizeibeamtin festgestellt worden. Die Frau, die zuvor mehrere Jahre in einer Beziehung mit dem Chef der Kemptener Drogenfahndung gelebt hat, ist nach wie vor vom Dienst suspendiert. Sie ist aber weiterhin auf freiem Fuß. „Die Ermittlungen gegen die Frau sind noch nicht abgeschlossen“, erläutert Peter Preuß von der Staatsanwaltschaft München I. Ob und wann gegen sie ein Verfahren eingeleitet wird, sei offen und hänge auch von den Erkenntnissen ab, die im Prozess gegen Armin N. gewonnen werden.

Um welche zentralen Fragen geht es in dem Gerichtsverfahren?

Der Angeschuldigte soll bei den Ermittlungen kooperativ und zumindest teilweise geständig sein. Beobachter versprechen sich unter anderem Infos zur Herkunft des Rauschgifts. Armin N. hatte ausgesagt, er habe es zu Schulungszwecken besessen. Diese Angabe halten Ermittler und Kollegen jedoch für unglaubwürdig, da Drogen zu Schulungszwecken in der Regel nur in geringen Mengen und zudem in anderer Verpackung zum Einsatz kommen. Als unrealistisch gilt die Möglichkeit, der 53-Jährige habe das Kokain verbreiten wollen. Wahrscheinlicher ist die Vermutung, der Beamte habe das Rauschgift zum Eigenbedarf besessen. Armin N. ist nach eigenen Angaben seit Jahren Kokainkonsument.

Woher könnte das Kokain kommen?

Einen dienstlichen Grund zum Besitz des Kokains hatte Armin N. laut Anklage nicht. Als wahrscheinlichste Erklärung gilt, dass die Drogen aus einer weit zurückliegenden Beschlagnahme der Polizei stammen – wobei die Allgäuer Drogenfahnder Rauschgift in dieser Größenordnung in den vergangenen Jahren nur in wenigen Fällen sichergestellt hatten. Generell wirft der Fall Armin N. viele Fragen rund um den Umgang mit Asservaten in Kempten auf – vor allem in früheren Jahren, als das inzwischen vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip noch nicht galt.

Hatte Armin N. Beziehungen zur Mafia?

Diese Frage hatte für die Fahnder des LKA offenbar Priorität. Die Ermittlungen ergaben laut Staatsanwaltschaft aber keine konkreten Hinweise für eine Verbindung des Angeschuldigten zur Mafia oder anderen Formen der organisierten Kriminalität – auch wenn die Stadt Kempten und ihr Umland seit langem als Rückzugsort für kriminelle Clans wie Cosa Nostra, ’Ndrangheta und Camorra gilt.

Was wussten die Vorgesetzten?

„Für uns ist das eine echte Katastrophe“ – so kommentierte der damalige Kemptener Polizeipräsident Hans-Jürgen Memel im Februar 2014 die Vorgänge. Memel hat vier Monate nach der Festnahme von Armin N. altersbedingt den Ruhestand angetreten. Nach seiner Schilderung gab es keine Hinweise auf Drogenkonsum oder andere Verfehlungen des Beamten. Auch Kripochef Armin Müller, jahrelang der direkte Vorgesetzte von Armin N., wurde von dem Fall „völlig überrascht“, wie er sagt. Weder er noch andere Kollegen von Armin N. hätten Auffälliges bemerkt.

Wie wird der Prozess ablaufen?

Anberaumt sind fünf Verhandlungstage: Am 26. Januar sowie am 6., 9., 10. und 20. Februar (ab 9 Uhr), lediglich am 9. Februar erst um 14 Uhr. Zehn Zeugen sind geladen, zudem drei Sachverständige der Fachrichtungen Psychiatrie und Rechtsmedizin.

Wie könnte ein Urteil lauten?

Sollten sich alle Punkte der Anklage bewahrheiten, muss Armin N. mit einer langjährigen Haftstrafe rechnen – möglicherweise im zweistelligen Bereich. Für die einzelnen Delikte werden jeweils Einzelstrafen verhängt, die dann ein Gesamtstrafmaß ergeben. Wegen seiner Rauschgiftsucht könnte auch die Unterbringung des 53-Jährigen in einer Entziehungsanstalt als Teil der Strafe angeordnet werden.

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