Prozess mit "Prinz Protz": Gericht schaut Tabledance-Filme
Meist befassen sich Richter mit Akten. Im Prozess gegen Marcus von Anhalt schauen sie absurde alte Fernsehsendungen. Aber es gibt auch ernsthafte Zeugen.
Der „Prinz“ dreht mit einem „Techart“-Porsche mehrere Runden im Schnee von Kitzbühel. Der „Prinz“ eröffnet einen Tabledance-Club mit 50 leicht bekleideten Tänzerinnen in Frankfurt. Der „Prinz“ sucht in drei Folgen eine Chauffeurin. Der „Prinz“ stellt in einem Automagazin seinen Luxus-Fuhrpark vor. Egal, was Adoptivprinz Marcus von Anhalt gemacht hat, eine Kamera war immer dabei. Der Mann, der eigentlich Marcus Eberhardt heißt, hat anscheinend sein ganzes Leben vermarktet. Davon zeugen die Aufnahmen, die sich die 2. Strafkammer des Landgerichts Augsburg am Montagvormittag anderthalb Stunden lang ansieht. Aber warum tun sich die Richter diese Art von Unterhaltungsfernsehen überhaupt an?
Aufnahmen, auf denen der „Prinz Protz“ seinem Beinamen alle Ehre macht. Er köpft teure Schampus-Flaschen, klemmt sich eine dicke Zigarre zwischen die Zähne, schnallt sich eine diamantenbesetzte Armbanduhr für angeblich 210.000 Euro um. Kurzum: Er tut das, was er am besten kann. Angeben, Prahlen, auf dicke Hose machen. Einmal wird „Bernd“, sein „Mädchen für alles“ gezeigt. Er soll 8000 Euro im Monat verdienen, sagt die Begleitstimme. Marcus von Anhalt lacht im Gerichtssaal lauthals und tippt sich selbst an die Stirn. Wohl ein bisschen hoch gegriffen, diese Summe. Erinnerungen an den ersten Prozess in Augsburg werden wach, als die Ulmer Anwältin Ariande Hepp sagte, von Anhalts Autobiografie „Lebenslänglich Lude“ habe nur 25 Prozent Wahrheitsgehalt.
Marcus von Anhalt: Brauche Nobelschlitten
Doch auch diese besondere Form der Beweisaufnahme hat mit der Kernfrage des Revisionsprozesses zu tun: Hat Marcus von Anhalt, 49, zahlreiche Luxusautos als Firmenwagen angemeldet, obwohl er sie fast ausschließlich privat nutzte? Der Bordellbetreiber argumentiert, er brauche die Nobelschlitten, um Eindruck im Rotlichtmilieu zu machen. Die Richter wollen nun genau wissen, welchen Anteil die dienstlichen Fahrten ausmachten. Davon wird am Ende abhängen, ob der „Protz-Prinz“ noch einmal ins Gefängnis muss. Mit einem Freispruch kann er nicht rechnen. Im ersten Prozess wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Schuldspruch, hob das Urteil aber trotzdem auf. Begründung: Die Richter hätten nicht ausreichend geprüft, welchen Anteil die Dienstfahrten des selbst ernannten Rotlicht-Königs hatte.
Von März 2014 an saß Marcus von Anhalt zwei Jahre lang in Untersuchungshaft. Inzwischen hat ihn das Oberlandesgericht München gegen 200.000 Euro Kaution auf freien Fuß gesetzt. Vor seiner Verhaftung hatte er damit geprahlt, dass er Deutschlands größter Bordellbetreiber sei. Mehr als 20 Bordelle, Tabledance-Lokale und Clubs wurden ihm zugerechnet. Damit ist der „Protz-Prinz“ angeblich zum Multimillionär geworden. Aber mit der Zeit hat sich noch eine ganz neue Geldquelle aufgetan: Die Vermarktung seiner selbst im Fernsehen und im Internet. Er durfte auf einmal an Trash-Sendungen wie „Das perfekte Promi-Dinner“ teilnehmen, seine Facebook-Seite generierte Millionen von Klicks. Für all dies, und für Auftritte bei Box-Shows oder ähnlichem, strich Marcus von Anhalt Geld ein. Geld, das mit der Marke „Prinz von Anhalt“ verdient wurde.
„Autos sind leichter zu kriegen als Frauen, wenn man Geld hat“
Damit sich die Richter ein Bild von dieser früher unüblichen, inzwischen mehr und mehr um sich greifenden Form des Broterwerbs machen können, haben sie sich eben einige alte Filme angeschaut. Der „Protz-Prinz“ sagt in den Beiträgen so sinnreiche Dinge wie: „Autos sind leichter zu kriegen als Frauen, wenn man Geld hat.“ Oder: „Man steht ja gern im Mittelpunkt – vor allem ich.“ Zwischen solchen Sequenzen wird gezeigt, wie Marcus von Anhalt seine Chauffeurs-Anwärterinnen auf die Probe stellt. Da wird dann schon mal eine Entführung simuliert und Studentin Nele muss im weißen Maybach zeigen, wie sie ihre kostbare Fracht – den Prinzen – vor den Bösewichten rettet. Zwischendrin versteigt sich der Bordellchef zu Aussagen wie „Alle blonden Frauen sind dumm“. Eine Aussage, von der sich angesichts der Haarfarbe der Vorsitzenden Richterin Dorothee Singer noch zeigen wird, ob sie sehr glücklich war.
Jenseits dieses Zirkus in den Filmen läuft der Prozess eigentlich gar nicht schlecht für den Angeklagten. Am Morgen sagt sein langjähriger Steuerberater aus. Der ist bis heute felsenfest davon überzeugt, dass alles sauber und gesetzestreu veranlagt wurde. „Die Steuererklärungen waren zu 100 Prozent den Gesetzen entsprechend.“ Das wirft natürlich eine Frage auf, die von Anhalts Verteidiger Olaf Langhanki auch gleich aufgreift: Ist es die Schuld des Angeklagten, wenn der Steuerberater Fehler macht? Marcus von Anhalt habe sich auf die Arbeit des Experten verlassen müssen, so Langhanki.
Und auch eine Beamtin des Finanzamtes Neu-Ulm kommt dem „Protz-Prinzen“ unfreiwillig zur Hilfe: Sie berichtet vom Steuerstreit mit von Anhalt um einen Rolls Royce. Am Ende sah das Finanzamt die monatlichen Betriebsausgaben für das Auto von 4000 Euro zwar als überzogen an, die Behörde war aber der Ansicht, dass der Luxusschlitten im vollen Umfang betrieblich genutzt wurde. Das Finanzamt Ulm hat also in einem Fall die grundsätzliche Argumentation des „Prinzen“ übernommen, der immer wieder betont: „Ich kann als Bordellbetreiber ja nicht mit einem Ford Fiesta vorfahren.“
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Langsam wird einem der Mensch fast sympatisch - zeigt er doch die Schwächen einer Justiz auf, die dem Süot eines X....lo hilflos ausgeliefert zu sein scheint - er ha t Geld - er hat Anwälte! So lachen auch unsere asozialen Steurhinterzieher und Steueroptimierer über unser Staatsmacht und A-....l die die Kosten hier bezahlen.
Da tut sich doch die Justiz mit Harz IV - Sünder leichter - da kann man ordentlich zuschlagen - da kann man Prozesse gegen Schwache führen führen, die keine Chance haben. Da laufen die juristischen Rethorik-Akrobaten zur Höchstform auf ....
Welch armseelige Staatsmacht - und dafür zahlen wir unsere Volksvertreter, Legislative und Staatsanwälte mit unseren Steuergeldern?
Der Bordellbetreiber argumentiert, er brauche die Nobelschlitten, um Eindruck im Rotlichtmilieu zu machen. Die Richter wollen nun genau wissen, welchen Anteil die dienstlichen Fahrten ausmachten. Davon wird am Ende abhängen, ob der „Protz-Prinz“ noch einmal ins Gefängnis muss....Prozess mit "Prinz Protz":
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Jeder Unternehmer hat die Beweislast ...
Fahrtenbücher für die Besagten Fahrzeuge vorlegen ....
Seriöse Tageszeitung?
Warum muss ich mir fast täglich die Titelzeilen über den Prozeß gegen einen unbedeutenden menschenverachtenden Zuhälter(?) antun. Dann kann ich mir doch statt der AZ gleich die Zeitung mit den 4 Buchstaben leisten? Die wäre jedenfalls billiger.