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München
17.04.2014

Prozess um Dauergebell: Hund Pico darf nicht in den Zeugenstand

Sein Dauergebell ist Grund für den Prozess in München - in den Zeugenstand darf der Hund Pico aber nicht.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Da der Pinschermischling Pico mit seinem Gebell eine Trauerfeier gestört hat, steht sein Besitzer vor Gericht. Der möchte den Hund in den Zeugenstand holen - darf das aber nicht.

Der Prozess um das Dauergebell eines Pinschermischlings bei einer Münchener Gedenkfeier wird immer kurioser. Der Besitzer des Hundes hatte beantragt, den Vierbeiner in den Zeugenstand zu holen. Das lehnte der Richter nun aber ab. Seine Begründung: Diese geforderte Anhörung könne nichts über Ursache, Dauer und Störfaktor des Gebells aussagen.

Prozess: Hund Pico ist kein Zeuge

Kläger sind mehrere Teilnehmer der Gedenkfeier im Münchener Hofgarten, die am Volkstrauertag den Opfern der beiden Weltkriege gedenken wollten. Unter anderem erschienen Bundeswehrsoldaten, Veteranen und Burschenschaften. Außerdem versammelten sich einige Menschen, die gegen die Feier demonstrierten. Zu ihnen gehörte auch der nun angeklagte Hundebesitzer mit seinem Pinschermischling.

Der Vorwurf der Kläger: Der Hunde habe auf Kommando gebellt und damit die ganze Feier massiv gestört. Sein Besitzer sollte daher ein Bußgeld von 100 Euro plus Bearbeitungsgebühr zahlen. Da er das ablehnte, steht er nun vor Gericht. Seine Verhandlung wird am 6. Mai fortgesetzt - ausschließlich mit zweibeinigen Zeugen. dpa, AZ

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