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Landgericht Gießen
04.11.2018

Prozess um entführten Milliardärssohn Markus Würth gerät ins Wanken

Der 48-jährige Nedzad A. steht seit September vor Gericht: Er soll 2015 den Sohn von "Schraubenkönig“ Reinhold Würth entführt und drei Millionen Euro gefordert haben.
Foto: Arne Dedert, dpa

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Entführer des Sohnes von "Schraubenkönig" Reinhold Würth könnte eine überraschende Wendung nehmen. Kommt der Hauptverdächtige bald frei?

Was sind die Beweise im Prozess um die Entführung des Milliardärssohnes Markus Würth wirklich wert? Am heutigen Montag soll dazu am Landgericht Gießen eine wegweisende Entscheidung fallen. Die Verteidiger des 48-jährigen Angeklagten haben in dem seit Anfang September laufenden Prozess die Freilassung ihres Mandaten gefordert.

Der Mann aus Serbien, der seit März in Untersuchungshaft sitzt, soll im Juni 2015 den behinderten, erwachsenen Sohn des baden-württembergischen Unternehmers und „Schraubenkönigs“ Reinhold Würth im hessischen Schlitz entführt und am Telefon drei Millionen Euro Lösegeld gefordert haben. Als die Übergabe des Geldes scheiterte, ließ er das Opfer gefesselt in einem Wald bei Würzburg zurück und teilte per Anruf den Fundort mit. Dort fanden Polizisten das Opfer, an einen Baum gefesselt, vor. Der Angeklagte soll am Tag zuvor in der Nähe dieser Stelle in einem Einkaufsmarkt auch eine Prepaid-Karte für das Telefon gekauft haben, mit dem die Erpresser-Anrufe getätigt wurden.

Die mitgeschnittenen Erpresseranrufe bei Würths Familie und die Stimme des Entführers sind das wichtigste Beweismittel der Ermittler. Zwei Sprachgutachter betonten vor Gericht: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit handle es sich bei der Stimme des Erpressers und den Vergleichsstimmproben um den identischen Sprecher. Sie filterten die Stimme des angeklagten Nedzad A. aus 360 Sprachproben mit Personen mit vergleichbarem biografischem und sprachlichem Hintergrund heraus.

Staatsanwaltschaft will Komplizen nicht ausschließen 

Als charakteristisch bezeichneten die Gutachter beispielsweise die für Ausländer schwierige Aussprache des „ü“ in manchen Worten sowie markante Redewendungen wie die Formulierung „ich trenne mich“ zum Ende eines Gesprächs. Diese Redewendung, die wohl im Kroatischen benutzt wird, hatte der Erpresser dreimal verwendet.

Die Gutachter mussten im Zeugenstand aber auch einräumen: Die mitgeschnittenen Erpresseranrufe beweisen nicht eindeutig, dass der Angeklagte Nedzad A. tatsächlich der Entführer war. Auch das Gericht hat Zweifel am Beweiswert des Stimmgutachtens erkennen lassen, das nach zweieinhalbjähriger Fahndung überhaupt erst die Festnahme eines Verdächtigen ermöglicht hatte. Ob es möglich sei, „jede Person eindeutig anhand seiner Stimme zu identifizieren?“, fragte der Richter eine Sprachwissenschaftlerin. „Nein, eine Stimme ist ja kein Fingerabdruck und keine DNA-Spur“, sagte die Gutachterin.

Die Staatsanwaltschaft schließt nicht aus, dass der Angeklagte Komplizen hatte. Ein Urteil sollte nach ursprünglicher Planung im Dezember fallen. Nun muss das Gericht aber über den Antrag der Verteidigung auf Freilassung des Angeklagten befinden.

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