Räuber mit Palmwedel in die Flucht geschlagen
Ein 29-Jähriger wollte mit gezücktem Messer eine Spielhalle im Allgäu überfallen. Er machte jedoch keine Beute. Warum er trotzdem eine Haftstrafe bekam.
Mit dem abgerissenen Palmwedel einer Plastik-Zimmerpflanze und einem Regenschirm ist es zwei Gästen einer Spielhalle gelungen, einen 29-Jährigen zu vertreiben. Mit einem 32 Zentimeter langen Fleischermesser hatte der Italiener, der seit Jahren in Kempten wohnte, eine 48 Jahre alte Mitarbeiterin der Spielothek bedroht und Geld gefordert. Doch die Frau betätigte die Alarmanlage und nach nur 22 Sekunden verließ der Räuber die Gaststätte wieder – ohne auch nur einen Cent Beute. Gestern verurteilte die erste Strafkammer des Kemptener Landgerichts den Gelegenheitsarbeiter zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe.
Täter fuchtelt mit Fleischermesser herum
Als der Mann am 2. Juli dieses Jahres um 2.50 Uhr die Spielothek in der Kemptener Innenstadt betrat, machte er nach Zeugenaussagen einen nervösen Eindruck. Die Spielhallenaufsicht war gerade dabei, Geld zu zählen. Da rief der mit einer Mütze Maskierte unvermittelt „Geld her“ und fuchtelte mit dem Fleischermesser hin und her.
Einer der Gäste schlug daraufhin mit einem Schirm auf die Theke und schrie den 29-Jährigen an. Ein anderer Gast versuchte, mit dem Plastik-Palmwedel den Räuber zu vertreiben. Nach einigen Sekunden flüchtete der glücklose Räuber ohne Beute. Zu Fuß lief er in ein nahe gelegenes Wäldchen und versteckte sich dort. Die Polizei, die ihn mit Unterstützung eines Hundes suchte, nahm ihn wenig später fest.
Über seinen Verteidiger ließ der geständige Angeklagte in der gestrigen Verhandlung eine Erklärung verlesen: „Ich weiß, dass ich einen schweren Fehler gemacht habe.“ Nach eigenen Angaben hat er „in großer Verzweiflung gehandelt“. So habe er keine Arbeit und keine Wohnung mehr gehabt – und kein Geld, um seinen in Italien inhaftierten Vater zu besuchen.
Mehrfach entschuldigte sich der Angeklagte „bei allen, denen ich Leid zugefügt habe“. Die als Zeugin auftretende Spielhallen-Aufsicht nahm die Entschuldigung an: „Das ist in Ordnung.“ Der Angeklagte sagte, er habe die Frau keinesfalls mit dem Messer verletzen wollen.
Minderschwerer Fall?
Die Staatsanwältin wertete die Tat als versuchte schwere räuberische Erpressung und forderte zweieinhalb Jahre Haft. Als minderschwerer Fall könne die Tat nicht bewertet werden.
Der Verteidiger des Angeklagten sagte, er sehe in dem versuchten Überfall sehr wohl einen minderschweren Fall. Sein Mandant habe die Tat „fast schon eher dilettantisch“ umgesetzt. Entsprechend solle er mit zwei Jahren bestraft werden, die zur Bewährung ausgesetzt werden.
Zuvor hatte der Verteidiger die Erklärung eines Pizzeria-Betreibers verlesen. Das Restaurant sei bereit, den Angeklagten zu beschäftigen und dort könne ihm auch eine Wohnmöglichkeit geboten werden, hieß es. Doch zunächst wird der Mann im Kemptener Gefängnis bleiben: Die Strafkammer folgte dem Antrag der Staatsanwältin und verhängte eine zweieinhalbjährige Haftstrafe.
Die Diskussion ist geschlossen.