Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Polizistenmord-Prozess: Raimund M. soll für immer hinter Gitter

Polizistenmord-Prozess
26.02.2015

Raimund M. soll für immer hinter Gitter

Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall klar: Raimund M. hat das Motorrad gefahren, mit dem die beiden Täter im Augsburger Siebentischwald vor einer Polizeistreife geflüchtet sind.
Foto: Ulrich Wagner

Nach dem Ende der Beweisaufnahme gibt es kaum noch Zweifel: Raimund M. ist der zweite Täter im Fall Vieth. Die Staatsanwaltschaft will ihn für immer hinter Gittern sehen.

Mitte Januar hat Raimund M. einen Brief an seine mittlerweile von ihm geschiedene Frau geschrieben. Er betont darin, er habe immer gesagt, dass die Sachen im Keller der Tochter ihm gehören und dass seine Familie damit nichts zu tun habe. Die „Sachen“, die M. meint, sind zwei rote Metallkisten voller Waffen. Mit den Kalaschnikows darin wurde der Polizeibeamte Mathias Vieth ermordet. War der Brief, der von den Justizbehörden abgefangen wurde, eine Art spätes Geständnis?

Wie auch immer, auf den Prozess wird das Schreiben keinen entscheidenden Einfluss mehr haben. Das Verfahren steht kurz vor dem Abschluss. Höchstwahrscheinlich fällt am übernächsten Verhandlungstag Mitte März das Urteil. Dass Raimund M., 61, schuldig gesprochen wird, daran bestehen eigentlich keine Zweifel mehr. Zu engmaschig ist die Kette der Indizien gegen ihn. Es gibt DNA-Spuren von ihm am Tatort. Und die Revision seines verurteilten Bruders Rudolf Rebarczyk hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich zurückgewiesen. Das bedeutet, das Augsburger Schwurgericht hat im ersten Prozess keine Fehler gemacht. Das zweite Verfahren gegen Raimund M. ist praktisch eine Kopie. Warum sollte es anders enden?

Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall klar: Raimund M. hat das Motorrad gefahren, mit dem die beiden Täter am 28. Oktober 2011 im Augsburger Siebentischwald vor einer Polizeistreife geflüchtet sind. Die beiden Männer haben demnach einen weiteren Raubüberfall geplant. In einem Seesack hatten sie Waffen dabei: zwei Kalaschnikow-Gewehre AK 47 und zwei Pistolen.

Die Männer eröffnen sofort das Feuer

Im Wald stürzen die beiden Männer. Als die Polizeibeamten Mathias Vieth und Diana K. sie einholen und Vieth aus dem Streifenwagen aussteigt, eröffnen sie sofort das Feuer. Nach Überzeugung der Anklage war es Raimund M., der als Erster mit einer Pistole auf den Polizisten schießt. Als Vieth nach einem Feuergefecht schwer verletzt am Boden liegt, geht Rudolf Rebarczyk hin und richtet ihn mit einer Salve von fünf Schüssen aus der Kalaschnikow förmlich hin.

So hat sich das grauenhafte Geschehen in der Mordnacht zugetragen, davon ist die Augsburger Staatsanwaltschaft überzeugt. Sie ist ebenfalls sicher, dass Raimund M. und sein Bruder gemeinsam vier brutale Raubüberfälle auf Werttransporter-Unternehmen und eine Supermarktfiliale verübt haben. Dass die Täter auch auf Vieths Kollegin Diana K. geschossen haben und die Kugel nur wie durch ein Wunder den Patronengurt der Polizistin getroffen hat, wertet die Anklage als versuchten Mord.

Lesen Sie dazu auch

Für diese schweren Verbrechen soll auch Raimund M. für immer hinter Gitter. Die Staatsanwältinnen Andrea Eisenbarth und Claudia Scherle forderten am Donnerstag die höchste Strafe, die das deutsche Strafrecht vorsieht: lebenslang Gefängnis mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung. Es wäre dieselbe Strafe, die auch M.s jüngerer Bruder kassiert hat. „Letztlich ist auch er ein Berufskrimineller“, sagte Eisenbarth. M. zeichne sich durch einen hartnäckigen Hang zu Schwerverbrechen aus. Er habe zusammen mit seinem Bruder heimtückisch gehandelt. Die beiden hätten „unbedingten Tötungswillen“ gezeigt. Die Parkinson-Erkrankung des Angeklagten dürfe bei der Strafe keine Rolle spielen.

Zuvor hatten die beiden medizinischen Sachverständigen Oliver Peschel und Christian Graz M. übereinstimmend als voll schuldfähig eingeordnet. Zudem trauen die Mediziner dem parkinsonkranken M. durchaus zu, dass er körperlich in der Lage gewesen ist, die Tat zu begehen. Die Parkinson-Erkrankung sei zwar unbestritten, aber nur leicht ausgeprägt. Auch diese Einschätzung der Gutachter machen eine Verurteilung des mutmaßlichen Polizistenmörders wahrscheinlicher.

Das Urteil im Polizistenmord-Prozess gegen Rudi R. ist gesprochen:
10 Bilder
Urteil im ersten Polizistenmord-Prozess verkündet
Foto: Fred Schöllhorn
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.