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Bayern
25.01.2018

Ratlos im Rathaus: Neuer Ärger über Straßenausbaubeiträge

Die Diskussion über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sorgt derzeit für ein heilloses Durcheinander in Bayerns Rathäusern.
Foto: David-Wolfgang Ebener, dpa

Bayerns Bürger sollen bald nicht mehr für den Ausbau der Straße vor ihrem Haus zahlen müssen – eine Entscheidung, die aktuell vor allem für eines sorgt: Chaos.

Das Chaos ist groß in Bayerns Rathäusern. Nachdem die CSU angekündigt hat, die umstrittenen Straßenausbaubeiträge für Grundstückseigentümer abzuschaffen, herrscht im Freistaat vor allem eines: Unsicherheit. Weder Bürger noch Bürgermeister wissen so recht, wie sie mit der Willenserklärung der regierenden Partei umgehen sollen: Sollen Anlieger bereits verschickte Bescheide bezahlen? Einspruch einlegen? Sollen Rathäuser die Rechnungen vorerst zurückhalten? Bauarbeiten verschieben? Oder weitermachen wie bisher?

So bietet sich quer durch Bayern derzeit ein heilloses Durcheinander an Vorgehensweisen: Die einen Kommunen bitten ihre Bürger bei entsprechenden Bauarbeiten weiterhin zur Kasse. „Wir müssen uns an geltende Gesetz halten“, erklärt beispielsweise Anton Winkler, Bürgermeister der Gemeinde Binswangen (Landkreis Dillingen). Andere verschicken vorerst gar keine Rechnungen mehr – wegen der unklaren Rechtslage. „Wir wissen null komma null“, sagt Hubert Fischer, Bürgermeister in Krumbach (Landkreis Günzburg).

Buchdorfer Bürgermeister will alle Beiträge zurückzahlen

Und wiederum andere gehen sogar noch einen Schritt weiter. So wie Georg Vellinger, Rathauschef der Gemeinde Buchdorf im Landkreis Donau-Ries. Er kündigte an, allen Grundstückseigentümern, die in den vergangenen 20 Jahren an Straßenausbauarbeiten vor ihrem Haus beteiligt worden waren, ihr Geld zurückgeben zu wollen. Insgesamt wären das wohl rund 1,75 Millionen Euro – eine Summe, die sich die Gemeinde laut Vellinger leisten könnte.

Eine Summe, über die manch Bürgermeisterkollege Vellingers nur Schmunzeln kann. In Augsburg nimmt die Stadt allein in einem Jahr – die Werte schwanken stark von Jahr zu Jahr – mehr als eine Million Euro über die Straßenausbaubeiträge ein. Und die mit über 400 Millionen Euro verschuldete Stadt ist auf das Geld auch angewiesen. Würden diese Einnahmen wegfallen, könnte das in der Stadt zu einem Sanierungsstau führen, befürchtet Oberbürgermeister Kurt Gribl. Auch er – der als Augsburger Oberbürgermeister, bayerischer Städtetags-Vorsitzender und bayernweiter CSU-Vize quasi zwischen allen Stühlen sitzt – dringt daher auf eine möglichst baldige Lösung. Denn: Gemein ist fast allen Bürgermeistern momentan die Ratlosigkeit nach einer „kopflosen Entscheidung“, wie es Jürgen Eisen, Bürgermeister in Illertissen (Kreis Neu-Ulm), nennt.

Kritik spielt Freien Wählern in die Karten

Kritik, die den Freien Wählern in die Karten spielt. Sie waren es, die mit dem von ihnen initiierten Volksbegehren die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge forciert und die CSU im Jahr der Landtagswahl zu ihrer Entscheidung getrieben hatten. Nun werfen sie der politischen Konkurrenz und der Staatsregierung genüsslich vor, die Bürger und Kommunen im Unklaren zu lassen.

So bat der Allgäuer Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl (Freie Wähler) Innenminister Joachim Herrmann (CSU) jüngst schriftlich darum, die Kommunen aufzufordern, die Straßenausbaubeiträge vorerst nicht mehr zu verlangen, bis eine neue Regelung gefunden wurde. „Ich hielte es für unverhältnismäßig, die Betroffenen dazu zu zwingen, jetzt unter Vorbehalt die Beiträge zu bezahlen und hierfür gegebenenfalls einen Kredit aufzunehmen“, argumentierte Pohl. Herrmann habe seinen Wunsch abgelehnt. „Das sollte uns schon alarmieren“, findet Pohl.

Innenministerium gibt Empfehlung an Betroffene

Auch auf Nachfrage unserer Zeitung gibt man sich im Innenministerium zurückhaltend. Zum einen könne das Ministerium schon rein rechtlich keine kommunale Satzung aussetzen – dafür sei die Kommune selbst verantwortlich. Zum anderen sei die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bislang eine Angelegenheit der CSU-Fraktion. Diese müsse nun einen Gesetzentwurf erarbeiten. Eine ministeriale Handlungsanweisung gibt es also nicht, aber zumindest eine Empfehlung: „Bürger und Gemeinden sollten jetzt zunächst die weitere Entwicklung der politischen Diskussion und ein daran anschließendes Gesetzgebungsverfahren abwarten“, hieß es am Mittwoch in einer Antwort aus dem Hause Herrmanns auf eine Anfrage unserer Zeitung.

Aus Reihen der CSU-Fraktion ist derweil zu hören, dass Gespräche mit der Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden voraussichtlich erst nach den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD in Berlin geführt werden. Die beiden schwäbischen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Hans Reichhart erklärten, dass sie sich eine gesetzliche Neuregelung in drei Monaten vorstellen können. (mit pb, bih, hip, bbk)

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