Rechtsextremist muss Nazi-Motto auf seinem Kopf mit Pflaster abkleben
Kleiner Zwischenfall im Münchner NSU-Prozess: Ein Rechtsextremist musste ein tätowiertes Nazi-Motto auf seinem Kopf am Dienstag mit zwei großen Pflastern abkleben.
Kleiner Zwischenfall beim NSU-Prozess in München: Die Bundesanwaltschaft warf dem Zeugen die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vor, weil auf dessen kahlem Schädel der verbotene Slogan "Blut und Ehre" zu lesen war. Der 37-Jährige verteidigte sich zunächst mit dem Hinweis, dass Mützen im Gerichtssaal verboten seien.
Nach der Mittagspause erschien er dann aber mit zwei großen Pflastern über dem Ohr, die den Slogan verdeckten. Die Polizei habe den Sachverhalt aufgenommen und dokumentiert, hieß es. Beate Zschäpe ist die Hauptangeklagte in dem Prozess. Sie muss sich für die Serie von zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden und zwei Sprengstoffanschläge verantworten. dpa
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