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Kaufbeuren
07.04.2017

"Reichsbürgerin" akzeptiert Urteil nach Aktenklau im Gericht nicht

Manuela H. mit ihrem Anwalt Daniel Speckamp im Amtsgericht Kaufbeuren. Die 51-jährige sogenannte Reichsbürgerin ist wegen Diebstahls einer Strafakte aus dem Gericht angeklagt.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Eine mutmaßliche "Reichsbürgerin" aus dem Allgäu will die Verurteilung zu einer 14-monatigen Haftstrafe wegen Diebstahls einer Akte aus dem Gerichtssaal nicht akzeptieren.

Der Verteidiger der 51-Jährigen habe Berufung gegen das Urteil eingelegt, sagte Gerichtssprecherin Claudia Kögel am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Das Amtsgericht Kaufbeuren hatte die Frau in der Vorwoche zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. In das Strafmaß wurde eine frühere, bereits rechtskräftige Verurteilung wegen Fahrens ohne Führerschein eingerechnet. Der Verteidiger hatte hingegen lediglich eine Gesamtstrafe von zehn Monaten gefordert. "Man sollte die Kirche im Dorf lassen", sagte er in seinem Plädoyer. Die gestohlene Akte habe keinen großen Wert gehabt, es sei praktisch kein Schaden entstanden.

Die Frau hatte als Angeklagte im Januar 2016 gemeinsam mit Helfern den Prozess wegen des Verkehrsdelikts gestört und in einer Verhandlungspause ihre Strafakte vom Tisch der Richterin entwendet. Danach war die 51-Jährige nach Spanien geflohen. Dort wurde sie vor wenigen Wochen festgenommen und wegen eines Haftbefehls nach Deutschland ausgeliefert. Derzeit ist sie in der Justizvollzugsanstalt Memmingen inhaftiert.

Die sogenannten Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik als Staat nicht an und behaupten, das Deutsche Reich bestehe fort. Behörden und Justiz haben seit einigen Jahren große Probleme mit den Anhängern dieser Bewegung. dpa/lby

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