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München
22.09.2017

Rentnerin sammelt Flaschen für Pfand - und wird angezeigt

Die Münchnerin Anna Leeb will sich durch das Flaschensammeln ihre Rente aufbessern.
Foto: Ida König

Die Deutsche Bahn hat eine Münchnerin in der Vergangenheit mehrmals angezeigt, weil sie Flaschen am Hauptbahnhof gesammelt hatte. Was die Staatsanwaltschaft dazu sagt.

Der Fall der Rentnerin Anna Leeb, die beim Flaschensammeln am Münchner Hauptbahnhof erwischt wurde und deswegen eine Geldstrafe zahlen muss (wir berichteten), bewegt viele Menschen. Für die 76-Jährige wurden sogar Spendenkonten eingerichtet, sie bekommt Essenseinladungen und kostenlosen Kaffee von hilfsbereiten Münchnern.

Die Staatsanwaltschaft München I widerspricht nun aber der Aussage der Rentnerin, die sagt, sie müsse 2000 Euro zahlen, weil sie einmal am Hauptbahnhof Flaschen gesammelt habe. Außerdem sei sie nun vorbestraft, klagt Leeb. Möglicherweise hat die 76-Jährige den Brief der Staatsanwaltschaft missverstanden. Oberstaatsanwältin Anne Leiding sagt, dass die Frau nicht als vorbestraft gelte, da die Strafe zu niedrig sei. Erst wenn eine Geldstrafe aus mindestens 90 Tagessätzen besteht, gilt sie als Vorstrafe.

Rentnerin wurde immer wieder wegen Hausfriedensbruch angezeigt

Leiding zufolge ist die Rentnerin der Justiz aber bekannt. Grund dafür sind zahlreiche Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs, die alle vom Münchner Hauptbahnhof stammen. Wegen mehrerer Fälle wurde vor fünf Jahren ein Strafbefehl gegen die 76-Jährige erlassen. In der Anklage, um die es aktuell geht, wurden vier Fälle behandelt. Dafür ist die Rentnerin laut Staatsanwalt zu einer Geldstrafe von insgesamt 450 Euro verurteilt worden. Auf die deutliche höhere Summe von 2000 Euro kommt Leeb, weil sie den älteren Strafbefehl, die Geldstrafe aus der Verurteilung, die Kostenerstattung an Zeugen und die Anwaltskosten zusammengerechnet hat.

Anzeigen wegen Hausfriedensbruch sind an Bahnhöfen keine Seltenheit. Wer gegen die Hausordnung der Deutschen Bahn verstößt, muss zuerst mit einem Hausverbot und je nach Fall mit einer Anzeige rechnen. An vielen Bahnhöfen ist das Durchsuchen der Abfallbehälter verboten. Das habe sie nicht gewusst, sagt Leeb. Außerdem habe sie von einem Teil der Anzeigen erst viel später erfahren.

Inzwischen ist das Hausverbot wieder aufgehoben. Es stammt von 2013 und ist verjährt – doch Leeb möchte den Bahnhof lieber nicht mehr betreten.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

23.09.2017

In der Hausordnung der DB steht kein Wort, das,das Sammeln von Flaschen verbiedet.

Alle Kosten mit Aufwandszuschlag zurückfordern ! ,und als Entschädigung: Lebenslange

Freifahrt mit der DB. fordern.

24.09.2017

Doch das steht in der Hausordnung der DB:

>>Nicht gestattet ist das Durchsuchen von Abfallbehältern. <<

https://www.bahnhof.de/file/bahnhof-de/11022360/gT5eFlyTmczQJaTdXtsl4YBK0dU/11547880/data/Hausordnung.pdf

Nicht in Abfallbehältern befindliche leere Flaschen dürften also mitgenommen werden.

Frau Leeb durchsuchte aber wohl - auch nachdem sie darauf aufmerksam gemacht wurde, dass das verboten ist - regelmäßig die Abfallbehälter.

Sie ist im Übrigen nicht verarmt, hat nach eigener Auskunft eine auskömmliche Rente, lebt mit ihrem Mann in einer ausreichend großen Wohnung und sammelt die Flaschen, weil es ihr Spaß macht und sie ihren Enkeln was schenken möchte.

https://www.noz.de/deutschland-welt/vermischtes/artikel/955633/muss-rentnerin-wirklich-2000-euro-wegen-pfandsammelns-bezahlen

Da wird wieder einmal auf die falsche Tränendrüse gedrückt.

24.09.2017

So wie Sie reden und argumentieren gehören Sie sicherlich zu den Reichsbürgern. Auch die akzteptieren unsere gesellschaftliche Ordnung nicht obwohl sie vielfach davon partizipieren.

23.09.2017

Sonst haben wir ja keine Probleme ... Solche Kleinigkeiten gehören eingestellt. Dann haben die Gerichte auch Zeit für wirklich wichtige Fälle.

23.09.2017

Einfach nur peinlich das Ganze. Schämt Euch geliebte Staatsanwälte, Justiz und nicht zuletzt die DB.

Einen Menschen, der gezwugen ist im Land von Fr. Merkel u. Lakaien Seehofer Flaschen sammeln zu müssen u. dafür auch noch verurteilt zu werden ist an Peilichkeit nicht mehr zu überbieten.

Leute wacht auf, am So. ist Wahltag. Begreift eindlich wohin uns die CSU/DCU führen.

24.09.2017

Was ist hier peinlich wenn nur das Recht durchgesetzt wird? Im übrigen hat Diebstahl mit CDU/CSU nix zu tun. Ich glaube die anderen Parteien, bis auf die LINKE(Enteignung, exorbitant hohe Steuern gehen in Richtung Diebstahl), unterstützen dieses Delikt auch nicht.

24.09.2017

Selten so diummen, realitätsfernen Mist hier gelesen. Die einzige Partei, der das Eigentum der "kleinen Leute"am Herzen liegt, ist die LINKE. CDU/CSU//FDP/AFD sorgen mit ihrer Politik ganz praktisch derzeit z. B. dafür, dass die Reichen immer reicher und den "Normalos" ihre paar Spargroschen weginflationiert werden. Dieser Staat beklaut seine Bürger und entschuldet sich damit. Nebenbei sieht er tatenlos zu, wie eine großer Teil seiner Schäflein durch Wuchermieten ausgeplündert werden.

Schwerverbrecher lässt man quer durch Deutschland und Europa trampen, den großen Lumpen kriecht man in den Hintern, bei dieser Frau wird das sog. "Recht" durchgesetzt.

25.09.2017

Wenn Sie daß, was mit dieser Frau gemacht wird als Recht bezeichnen, dann gute Nacht Deutschland. Meine Vorstellung vom Recht ist eine andere. Auch das Volk war am Wahltag anderer Meinung u. hat vor allem diese beiden "Volksparteien" ganz schon abgewatscht.