Riedberger Horn: CSU muss Säbelrasseln aus Berlin ernst nehmen
Der Bund zweifelt an der Rechtmäßigkeit für die Skischaukel am Riedberger Horn, da die Alpenkonvention bindend ist. Vor Ort und bei der CSU sollte das ernst genommen werden.
Mit einer schlichten Formel ist die groteske Gleichung um das Liftprojekt am Riedberger Horn schon lange nicht mehr zu lösen. Durch den aktuellen Vorstoß aus Berlin wird der Streit um den Neubau des umstrittenen Sesselliftes im Oberallgäuer Naturschutzgebiet zwar nicht komplexer.
Denn das Thema Alpenkonvention steht ohnehin auf der Liste, die CSU-Staatsregierung und planende Behörden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens abarbeiten müssen. Das Startsignal dafür soll in den nächsten Wochen im bayerischen Ministerrat erfolgen.
Riedberger Horn: Berlin verweist auf Alpenkonvention
Als bedeutungsloses Säbelrasseln darf man die Warnung des SPD-geführten Bundesumweltministeriums aber weder in München noch vor Ort in Obermaiselstein und Balderschwang abtun. Denn eines steht außer Frage: Die von Berlin angeführte Alpenkonvention hat völkerrechtlichen Charakter und ist juristisch bindend.
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass im Nachbarland Österreich trotz eben dieser Vereinbarung ein Liftprojekt nach dem anderen verwirklicht wird. Eines sollte spätestens jetzt allen Beteiligten klar sein: Am Ende werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht Politik oder Behörden, sondern ausschließlich Gerichte über den Liftbau entscheiden.
Bund zweifelt an Rechtmäßigkeit für Skischaukel am Riedberger Horn
Die Diskussion ist geschlossen.
Die Ausage des Kommentators, dass im Nachbarland Österreich trotz eben dieser Vereinbarung ein Liftprojekt nach dem anderen verwirklicht wird, ist zumindest tendenziel wenn nicht gar falsch. Dort achten Verwaltung und Gerichte auf die Alpenkonvention. Liftprojekte die in Einklang mit der Konvention stehen, werden genehmigt. Projekte die dagegen verstoßen, wurden bereits von Verwaltung und Gerichten verstoßen.
Dr. Rolf Grebenstein