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21.02.2018

Riedberger Horn: Weg frei für Lift

Seit Jahren wird am Riedberger Horn im Oberallgäu über eine mögliche Skischaukel gestritten.
Foto: Ralf Lienert

Kabinett entscheidet über den Alpenplan

Nach jahrelangem Streit über eine Skischaukel am Riedberger Horn im Allgäu hat die CSU-Staatsregierung gestern rein rechtlich den Weg für das Projekt der Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang freigemacht. Dagegen hatten vor allem Naturschützer und der Alpenverein massiv protestiert.

Mit dem Beschluss des Kabinetts über eine Fortschreibung des Landesentwicklungsplans ist nun auch die heftig umstrittene Änderung des Alpenplans unter Dach und Fach, die Grundvoraussetzung für eine mögliche Genehmigung der Skischaukel ist. Danach werden am Riedberger Horn Flächen von etwa 80 Hektar aus der bisher streng geschützten Zone C herausgenommen und der Zone B zugeordnet. Nach Ansicht der Staatsregierung handelt es dabei nur „um punktuelle Änderungen des Alpenplans“. Lediglich rund 0,04 Prozent der Gesamtfläche der Zone C seien davon betroffen. Gleichzeitig werden, wie es weiter heißt, „naturschutzfachlich wertvolle Flächen am Bleicherhorn sowie am Hochschelpen mit einer Gesamtfläche von rund 304 Hektar künftig der Zone C des Alpenplans zugeordnet“. Im Ergebnis handle es sich um einen „sachgerechten Ausgleich zwischen Natur-und Artenschutz sowie wirtschaftlichen Belangen der Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang“.

Zugleich betont die Staatsregierung, dass mit der Änderung des Alpenplans noch keine Entscheidung über die Errichtung des Verbindungslifts getroffen sei. „Vielmehr sind noch weitere Verfahren erforderlich, in welchen projektbezogene Aspekte, naturschutzrechtliche Voraussetzungen und konkrete Maßgaben und Auflagen zum Boden-, Natur-, Arten- und Landschaftsschutz zu prüfen sind.“

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