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Gesundheit
25.12.2017

"SEK" der Lebensmittelüberwachung: Neue Behörde in Bayern

Die Leiterin der neu gegründeten Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Claudia Thielen.
Foto: Tobias Hase, dpa

Friponil im Ei oder Kot im Brot: Ekel-Funde in Lebensmitteln erhitzen die Gemüter. In Bayern startet nun eine neue Spezialbehörde, die Großbetrieben auf die Finger schauen soll.

Sie sind ab Januar für die ganz großen Fische der Branchen zuständig: Die Spezialisten der neuen Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, kurz KBLV. Die neue "Spezialeinheit" soll im Zuge einer Reform der Lebensmittelüberwachung im Freistaat die Kontrolle von überregionalen Firmen landesweit übernehmen. 70 neue Stellen wurden dafür geschaffen, die Staatsregierung investiert mehr als vier Millionen Euro. Sind Lebensmittelskandale " la Bayern-Ei damit vom Tisch?

Was ändert sich im Wesentlichen?

Große Lebensmittelfirmen und sogenannte risikoreiche Betriebe werden künftig nicht mehr von den bayerischen Landratsämtern kontrolliert, sondern von der KBLV mit Hauptsitz in Kulmbach und Zweigstelle Oberding. Dafür wurde in den vergangnen Monaten ein Pool von Mitarbeitern zusammengestellt. "Wir haben Experten für Hygiene, Qualität, unterschiedliche Technologien und für Warenströme", sagt Veterinärmedizinerin Claudia Thielen, die die neue Behörde leitet. Rund 100 Stellen umfasse die zentrale Kontrollbehörde, mehr als 80 seien schon besetzt. Im Personalpool seien unter anderem auch Lebensmittelchemiker, Agraringenieure, Juristen, Vollzugsbeamte und Verwaltungsmitarbeiter. 

Was macht die neue Behörde aus? 

"Wir haben eigentlich vier wesentliche Punkte, die uns auszeichnen", sagt Thielen: Bayernweite Zuständigkeit, hoch spezialisierte Kontrollteams, Unabhängigkeit und eine zusätzliche Vollzugsfunktion, die es erlaube, Bußgeldbescheide zu erteilen. "Das versetzt uns in die Lage, schnell und zielgerichtet tätig werden zu können." 

Für welche Betriebe ist die neue Behörde zuständig?

Für die Kontrolle von etwa 600 Lebensmittelunternehmen ist die KBLV vom 1. Januar an verantwortlich. "Das sind überregional tätige Betriebe - große Player, die komplexe Tätigkeiten oder Produktionsprozesse haben", erklärt Thielen. Darunter fallen Großbäckereien, Schlachtbetriebe und große Hersteller von Babynahrung. Für die rund 200 000 übrigen Lebensmittelunternehmen bleiben auch weiterhin die Landratsämter zuständig.

Für die Kontrolle der großen Lebensmittelbetriebe ist laut Thielen oft Spezialwissen nötig, das in den neuen Teams gebündelt sei. "Im Gegensatz zur neuen Behörde müssen die Kollegen in den Landratsämtern aus praktischen Gründen etwas breiter aufgestellt sein", sagt Thielen. Das seien Alleskönner, deren Aufgabengebiet von Dönerbuden bis zur Reptilienhaltungen reiche.

Werden die Betriebe nun besser kontrolliert?

Mit der KBLV soll die Kontrollqualität steigen. Allein durch das zusätzliche Personal können den Plänen zufolge mehr Kontrolleure zu den Betrieben geschickt werden, die das jeweils erforderliche Fachwissen mitbringen. Sollten Mängel auftreten wie Mäuse- oder Schimmelbefall könnten weitere Kontrolleure hinzugezogen werden. "Das ist ein Meilenstein für den Schutz der Verbraucher in Bayern", sagt Bayerns Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf (CSU). Und eine Entlastung für die Kreisverwaltungsbehörden, ist sie sich sicher. 

Was wird bei den Unternehmen kontrolliert?

 "Zum Beispiel Hygiene, Dokumentation und Qualität", erklärt Thielen.  Es geht um Fragen wie: Können die Betriebe die Rückverfolgbarkeit der Produkte nachweisen? Haben sie ein Qualitätskontrollsystem, mit dem sie ihre Risiken erkennen und managen können? Auch Proben werden genommen und im Labor untersucht. "Die Verantwortung für sichere Lebensmittel liegt grundsätzlich bei den Betrieben. Wir überwachen, ob sie das gut machen, ob sie ein gutes Systeme haben, um dieser Verantwortung nachzukommen." 

 Wie Transparent werden die Ergebnisse sein?

Unmittelbare Kontrollergebnisse von einzelnen Firmen werden auch von der KBLV nicht veröffentlicht werden. "Es gibt ganz klare Rechtsvorschriften, was wir veröffentlichen müssen und dürfen und was nicht", sagt Thielen. Die Behörde werde aber öffentlich über unsichere gesundheitsschädliche Produkte informieren, die im Handel gelandet seien.  (dpa)

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