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Augsburg
16.12.2016

SPD-Politiker Linus Förster verhaftet: Wie schwer sind die Vorwürfe?

Linus Förster ist am Donnerstagabend verhaftet worden.
Foto: Anne Wall

Der Rechtsausschuss hat die Immunität des Augsburger Landtagsabgeodneten Linus Förster aufgehoben, 24 Stunden später wird er verhaftet. Wie schwer sind die Vorwürfe?

Es ist Mittwochabend, als sich im Landtag etwas über dem Augsburger Abgeordneten Linus Förster zusammenbraut. Der Rechtsausschuss kommt zusammen. Es gibt in der letzten Sitzung des Jahres noch einiges abzuarbeiten. Doch ein Punkt auf der Tagesordnung, der nur ganz wenig Zeit in Anspruch nimmt, ist besonders heikel. Es geht um die Aufhebung der Immunität eines Landtagsabgeordneten. Und offenbar soll nicht allzu rasch bekannt werden, um wen es geht. Daher wird nicht öffentlich getagt. Und es wird auch kein Namen genannt.

Erst am Morgen danach sickert die Angelegenheit durch. Der Rechtsausschuss hat die Immunität des ehemaligen schwäbischen SPD-Chefs Linus Förster aufgehoben. Die Entscheidung fiel einstimmig. Der Grund für die Eile und die Geheimniskrämerei wird aber erst am Donnerstagabend klar.

Die Vorwürfe gegen Förster, 51, haben sich offenbar so erheblich ausgeweitet und so stark verdichtet, dass die Augsburger Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den Politiker erwirkt hat. Und der wird am Donnerstagabend vollzogen. Polizisten verhaften Förster in der Nähe von Passau, wohin sich der Landtagsabgeordnete zurückgezogen hat.

Es ist der dramatische Höhepunkt einer Affäre, die Anfang September begonnen hat. Förster besucht seinerzeit nach Recherchen unserer Zeitung eine Augsburger Prostituierte. Er soll den Sex mit der Frau heimlich gefilmt haben. Doch die Prostituierte bemerkt dies und sagt dem Politiker, dass sie es nicht will. Es kommt zum Streit. Die Frau schnappt sich die Kamera und nimmt die Speicherkarte an sich. Der Streit verschärft sich und mündet in ein handgreifliches Gerangel. Den Speicherchip behält die Prostituierte. Und sie übergibt ihn der Polizei, als sie Anzeige gegen Linus Förster erstattet. Dort verweist sie auch auf leichte Kratzer.

Förster war bereits von allen Ämtern zurückgetreten

Auf diese Weise ist das Ermittlungsverfahren ins Rollen gekommen. Die Augsburger Staatsanwaltschaft ermittelt seit Anfang November gegen Förster wegen Körperverletzung und illegaler Filmaufnahmen. Im Zuge der Ermittlungen wurden Mitte November auch Büros und Wohnungen Försters in Augsburg und München durchsucht. Bei den Razzien wurden Datenträger sichergestellt, auf denen sich auch Fotos nackter minderjähriger Frauen befinden. Als dies bekannt wurde, trat Linus Förster Ende November vom Vorsitz der schwäbischen SPD und allen weiteren Ämtern zurück, trat aus der SPD aus und kündigte an, dass er mit Ablauf des Jahres auch sein Landtagsmandat niederlege.

Es war daher überraschend, dass der Rechtsausschuss am Mittwoch so kurzfristig über Försters Immunität entschied. Denn in zweieinhalb Wochen wäre der Augsburger Abgeordnete ohnehin kein Mandatsträger mehr gewesen. Warum also konnten oder wollten die Augsburger Staatsanwaltschaft und der Landtag nicht bis dahin warten?

Die Eile des Rechtsausschusses unter Vorsitz von Franz Schindler (SPD) geht auch aus der Drucksache 17/14791 des Landtags hervor. Das Schreiben des Leitenden Oberstaatsanwalts aus Augsburg mit dem Antrag auf Aufhebung der Immunität war demnach erst am Mittwoch im Landtag eingegangen. Und schon wenige Stunden später war die Angelegenheit im Ausschuss entschieden.

Linus Förster wird wohl am Freitagvormittag der Haftbefehl vorgelesen

Da konnte man bereits ahnen, dass es nicht nur um eine reine Formalie geht. Es ist nämlich so, dass für weitergehende Ermittlungen die Immunität eines Abgeordneten aufgehoben werden muss. Für die Erlaubnis zur Durchsuchung bei Linus Förster hatte noch das vereinfachte Verfahren des Landtags ausgereicht. Das funktioniert so: Die Staatsanwaltschaft informiert den Landtag, dass ein Verdacht vorliegt und eine Durchsuchung geplant ist. Wenn der Landtag nicht binnen 48 Stunden widerspricht, ist die Genehmigung automatisch erteilt.

Soll das Ermittlungsverfahren aber weiterbetrieben werden und in Richtung einer Anklage oder gar einer Inhaftierung gehen, muss die Staatsanwaltschaft vorher die Aufhebung der Immunität beantragen. Erst dann kann sie ohne Einschränkungen weiterermitteln. Das ist in den „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ (RiStBV) unter den Punkten 191 und 192 geregelt.

Linus Förster wird wohl schon am heutigen Vormittag der Haftbefehl vorgelesen. Försters Anwalt Walter Rubach war Donnerstagnacht nicht mehr erreichbar.

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