Sascha Hehn soll 25000 Euro zahlen
Wie ein Werbevertrag den Schauspieler vor Gericht brachte
Kommt er oder kommt er nicht? Diese Frage stellten sich am Dienstag etliche Prozessbeobachter am Landgericht Traunstein. Dort wurde um die Provision für den Werbevertrag eines großen Elektronikmarktes mit dem Schauspieler Sascha Hehn („Traumschiff“) gestritten. Und tatsächlich erschien der 62-Jährige vor der Zivilkammer – obwohl er gar nicht hätte kommen müssen. Er sagte allerdings in der Verhandlung so gut wie nichts. Auch außerhalb des Sitzungssaales wollte er sich nicht äußern.
In dem Verfahren klagt Hehns Ex-Agentin auf Zahlung von 25 000 Euro. Sie behauptet, 2015 den Werbevertrag über eine sechsstellige Summe mit dem Unternehmen ausgehandelt zu haben. Der Schauspieler hält dagegen, er selbst habe den Deal abgeschlossen. Sowohl Hehns Lebensgefährtin als auch die Vertreterin einer TV-Firma, die für den Elektronikmarkt arbeitet, sagten aus, dass der 62-Jährige seine Ex-Agentin nicht ermächtigt habe, den Vertrag auszuhandeln. Vielmehr sei Sascha Hehn fassungslos gewesen, als er erfahren habe, dass seine Ex-Agentin mit dem Elektronikmarkt verhandelte, obwohl sie dazu keinen Auftrag gehabt habe, gab seine Lebensgefährtin zu Protokoll.
Ein Geheimnis wurde aus dem Betrag gemacht, den Hehn für den Werbespot erhielt. Die Vertreterin der TV-Firma versicherte aber, dass es weniger als die mehrfach genannten 160000 Euro gewesen seien. Die Prozessparteien verständigten sich darauf, dass der tatsächliche Betrag in einer schriftlichen Einvernahme festgehalten wird.
Das Urteil wird am 11. Mai verkündet. (dpa)
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