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Landshut
28.07.2016

Schlachthof Landshut: Wiederholt gegen Hygienemängel verstoßen

Misstände im Landshuter Schlachthof: Erneut wurde dort gegen Hygienevorschriften verstoßen. (Symbolbild)
Foto: Bernd Wüstneck (dpa)

Wiederholt ist im Schlachthof Landshut gegen Hygienevorschriften verstoßen worden. Nicht nur schwerwiegende Mängel in der Produktions- und Betriebshygiene wurden festgestellt.

Im Schlachthof Landshut ist wiederholt gegen Hygienevorschriften verstoßen worden. Baumaßnahmen seien hygienisch nicht adäquat abgesichert worden, so dass unter anderem gravierende Mängel in der Produktions- und Betriebshygiene festgestellt wurden, teilte die Regierung Niederbayern am Donnerstag mit.

Sie bestätigte damit einen Bericht des Bayerischen Rundfunks und der "Süddeutschen Zeitung" am Donnerstag. Hinweise auf kontaminierte Lebensmittel gab es nicht, teilte die Regierung als Aufsichtsbehörde mit. Eine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher habe nicht bestanden. Zudem stellten die Behörden Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz fest. Alle Mängel sind nach Angaben der Regierung Niederbayern inzwischen beseitigt worden. 

Verbraucherschutz: Gesamtes bayerisches Kontrollsystem muss geprüft werden

Der SPD-Verbrauchersprecher Florian von Brunn forderte am Donnerstag eine Veröffentlichungspflicht von gravierenden Verstößen in der Lebensmittelproduktion. "Schweine, die vor dem Schlachten nicht betäubt werden, Bauarbeiten mitten im Schlachtbetrieb, Schaben in Produktionsanlagen und nicht einmal Handwaschbecken für die Mitarbeiter: Diese Vorwürfe sind einfach grauenhaft."

Die Landratsämter und kreisfreien Städte seien zu nah an den Betrieben dran, sagte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Rosi Steinberger. "Das gesamte Kontrollsystem in Bayern muss auf den Prüfstand gestellt werden." dpa/lby

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Die Diskussion ist geschlossen.

28.07.2016

Es ist eine Sauerei, wenn jahrelang solche Mißstände geduldet werden. Welche Zuwendungen es da wohl immer gegeben hat. Im LBM Handel hats schon € 50,00 gekostet, wenn die Bananen nicht gesetzesgetreu Beschriftet waren.