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  3. Landkreis Günzburg: Schlepperfahrt fürs Maifest: 30 Sozialstunden für 20-Jährigen

Landkreis Günzburg
07.05.2013

Schlepperfahrt fürs Maifest: 30 Sozialstunden für 20-Jährigen

Benedikt Pröbstle musste 30 Stunden Sozialarbeit leisten.
Foto: Bernhard Weizenegger

Ein Landwirts-Sohn transportiert fürs Maifest Tische, Bänke und Bier mit einem Traktor. Dafür kassiert er eine saftige Strafe. Das soll es künftig nicht mehr geben.

Fahrten mit Schleppern und Anhängern im Landkreis Günzburg beschäftigen seit Wochen Ministerien in der Landeshauptstadt München. Zunächst ging es um eine Probefahrt mit einem Faschingswagen bei Offingen, die eine Strafanzeige zur Folge hatte. Daraufhin entbrannte eine Debatte, ob überhaupt Fahrten mit dem Narrenvehikel und grüner Nummer zum TÜV zulässig seien. Denn dies diene nicht landwirtschaftlichen Zwecken. Für den Schlepper müsste in diesem Fall Steuer bezahlt werden. Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) stellte schließlich klar, dass TÜV-Fahrten mit dem Faschingswagen nicht zu beanstanden seien: „Der Verordnungsgeber wollte natürlich auch notwendige Hin- und Rückfahrten zum Faschings-TÜV von der Zulassungspflicht und damit von der Kfz-Steuerpflicht ausnehmen.“

Polizei schnappt Traktorfahrer bei illegaler Fahrt

Die Diskussion war damit allerdings längst nicht erledigt. Denn Benedikt Pröbstle aus Kötz wurde im vergangenen Jahr die Hilfe beim Maifest der Kleinkötzer Feuerwehr zum Verhängnis. Der Landwirts-Sohn holte mit Traktor und Anhänger Tische, Bänke, Bier und Limonade für die Brauchtumsveranstaltung. Kurz vor dem Festplatz schnappte die Polizei den 20-Jährigen, weil er zu schnell gefahren war. Aber darum ging es am Ende nicht.

Pröbstle musste sich vor Gericht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Steuerhinterziehung verantworten. Der Richter stellte das Verfahren ein. Der Kötzer musste aber 30 Sozialstunden im Ernst-Ott-Sozialzentrum in Ichenhausen ableisten. „Ich fühlte mich wie ein Schwerverbrecher“, sagt Pröbstle. Polizei und Gericht werteten den Getränke-Holdienst für die Feuerwehr nicht mehr als Fahrt, die landwirtschaftlichen Zwecken diente. Bei einer gewerblichen Fahrt hätte der junge Mann einen Lkw-Führerschein für den Traktor und eine schwarze Nummer gebraucht.

Strafe fürs Traktorfahren beschädigt Vereinsleben

Pröbstle war nach dieser Argumentation bedient: „So wird das Vereinsleben in den Dörfern geschädigt.“ Vereine in der Region sorgten sich plötzlich um ihre Feste. Der Ehrenvorsitzende des Soldatenvereins Reisensburg, Johann Briegel, befürchtete das Aus für das Donaufest, das am Vatertag zum 37. Mal gefeiert werden soll.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die Wogen nun geglättet. Eine Ausnahmeverordnung erlaube den Einsatz von Zugmaschinen und Anhängern auf Brauchtumsveranstaltungen. „Für meinen Zuständigkeitsbereich habe ich veranlasst, dass Polizei und Fahrerlaubnisbehörden den Begriff des örtlichen Brauchtums möglichst großzügig auslegen“, schreibt Herrmann. Der Minister will gar einen Vorstoß für eine bundesweit einheitliche Praxis unternehmen. Benedikt Pröbstle hilft dies nicht mehr. Er habe seine Sozialstunden längst abgeleistet, sagt der 20-Jährige: „Sie haben mir nicht geschadet.“

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