Schon wieder Befangenheitsantrag von Zschäpe
Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat ihrer Serie von Befangenheitsanträgen erneut ein Ablehnungsgesuch hinzugefügt. Das Gericht reagiert.
Sie lehnte in einem weiteren Schriftsatz den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ab. Das Papier wurde am Mittwoch vom Oberlandesgericht (OLG) München an die Prozessbeteiligten verteilt und liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Aus einem weiteren Schriftstück geht hervor, dass das OLG über sämtliche derzeit ausstehenden Befangenheitsanträge im NSU-Prozess "wegen Sachzusammenhangs einheitlich" entscheiden will.
Dabei listen die Richter sieben Befangenheitsantrage auf, die vom 8. bis zum 21. März datieren. Fünf davon wurden schriftlich in den vergangenen Tagen außerhalb der mündlichen Verhandlung gestellt. Als Antragsteller nennt das Gericht Zschäpe und den mutmaßlichen Waffenbeschaffer des NSU, Ralf Wohlleben. Dem Kollegium, das über die Befangenheitsanträge entscheiden soll, sind zwei amtierende Richter des 6. OLG-Strafsenats und dessen Ersatzrichter zugeteilt.
Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" angeklagt. Dazu gehört eine Serie von neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden aus Fremdenhass. Das Gericht hatte wegen der Befangenheitsanträge die Verhandlung bis Dienstag unterbrochen. Ob dieser Termin bestehen bleibt war zunächst nicht zu erfahren. dpa/AZ
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