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CDU-Spendenaffäre: Schreiber-Affäre: Mildere Strafe für Lobbyist Dieter Holzer
CDU-Spendenaffäre
23.05.2013
Schreiber-Affäre: Mildere Strafe für Lobbyist Dieter Holzer
VonPeter Richter
Im Revisionsprozess vor dem Augsburger Landgericht erhielten Dieter Holzer und weitere in der Korruptionsaffäre um Ludwig-Holger Pfahls verurteilte Personen nun mildere Strafen.
Das Augsburger Landgericht ist mittlerweile für Dieter Holzer vertrautes Terrain. Der früher skandalumwitterte Lobbyist, heute 71 Jahre alt, hat in der 1995 publik gewordenen Korruptionsaffäre um Panzer- und Flugzeugverkäufe schon mehrmals als Zeuge aussagen müssen.
Dieter Holzer saß bereits zweimal auf der Anklagebank
Zweimal saß er selbst auf der Anklagebank und wurde verurteilt. Zuletzt 2011. Holzer hatte geholfen, das Millionenvermögen des Ludwig-Holger Pfahls, der gegenwärtig eine viereinhalbjährige Haftstrafe verbüßt, vor dessen Gläubigern zu verstecken. Der Bundesgerichtshof hat die Höhe der gegen Holzer und weiteren vier Mitangeklagten verhängten Strafen beanstandet.
Vor der 10. Wirtschaftsstrafkammer fand gestern deshalb der Revisionsprozess statt. Neben Holzer saßen Pfahls’ moldawische Ehefrau Viorica Sava, seine Ex-Frau sowie je ein Rechtsanwalt aus Nürnberg und aus Saarbrücken auf der Anklagebank. Erneut verhängte das Gericht Freiheitsstrafen, die jedoch erwartungsgemäß um einige Monate milder ausgefallen sind.
Die wegen Beihilfe zum Bankrott ausgesprochenen Strafen liegen jetzt zwischen sieben Monaten und zwei Jahren und drei Monaten bei Holzer. Damit liegt es mehr als ein Jahr unter dem Ersturteil. Keiner der Angeklagten muss ins Gefängnis. Holzer war diesen März nach 22 Monaten in München aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Staatsanwalt hat gegen bekannten Anwalt ermittelt
Der Prozess bot dennoch eine Überraschung. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat, wie aus einem verlesenen Urteil hervorgeht, gegen den bekannten Mainzer Anwalt Volker Hoffmann wegen Beihilfe zum Bankrott ermittelt. Auf Nachfrage hat ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass der 64-Jährige im Januar dieses Jahres einen Strafbefehl erhielt. Er wurde zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt und muss eine Geldauflage von 100000 Euro zahlen. Das Pikante ist, dass Hoffmann vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt Oberstaatsanwalt in Rheinland-Pfalz war. Im seinem ersten Prozess hatte er Pfahls verteidigt und ihn später in seiner Kanzlei beschäftigt.
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