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Kommentar
27.10.2017

Sechs Tote in Gartenlaube: Was ist in diesem Fall schon gerecht?

Arnstein im Januar: Hinter diesem Gartentor spielte sich das Drama um die sechs toten Jugendlichen ab.
Foto: Daniel Karmann, dpa

Er wollte seiner Tochter eine schöne Geburtstagsfeier bereiten. Doch dann waren sechs Jugendliche tot. Das Landgericht Würzburg hat alles versucht - und musste doch scheitern.

Ein Mann will für seine Tochter eine schöne Geburtstagsparty organisieren.  Er kauft einen benzingetriebenen Stromgenerator und installiert ihn rasch, jedoch laien- und fehlerhaft. Kohlenmonoxid strömt aus. Am nächsten Morgen sind sechs Jugendliche tot, darunter zwei seiner eigenen Kinder. Was ist eine gerechte Strafe für so ein Geschehen? Das Landgericht Würzburg hat alles versuucht – und musste mit seinem Urteil letztlich doch an dieser Frage scheitern.

Arnstein-Fall bleibt eine Tragödie

Gerechtigkeit ist immer eine Frage der Perspektive. Aus Sicht des Vaters ist die Entscheidung angemessen. Er muss nicht ins Gefängnis, und das ist in Ordnung, denn er ist durch den Tod seiner Kinder genug gestraft. Das Problem ist ein rechtlicher "Trick". Die Todesfälle der eigenen Kinder wurden im Urteil nicht berücksichtigt. Der Angeklagte wurde am Ende für die fahrlässige Tötung der vier anderen Jugendlichen verurteilt. Und zwar zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. Aus Sicht der Eltern dieser Teenager kann eine Strafe in dieser Höhe kein gerechtes Urteil sein. Ihre Kinder sind tot, der Angeklagte hat "mit großer Fahrlässigkeit" gehandelt. Er wusste um die Gefahr durch den Generator, sonst hätte er keine Auspuffanlage eingebaut. Er hat große Schuld auf sich geladen. Andererseits ist allen klar, dass eine höhere Strafe die Jugendlichen nicht wieder lebendig macht.

Wir müssen uns damit abfinden: Es gibt Fälle, in denen kein irdisches Gericht ein Urteil finden kann, das allen gerecht wird. Die Tragödie von Arnstein ist ein solcher Fall.

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