Seniorin missbraucht und ermordet
32 Jahre liegt die Tat zurück, nun muss er doch noch ins Gefängnis: Wegen des Mordes an einer 86 Jahre alten Frau in Schwabach ist ein 77-Jähriger zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er bekam mildernde Umstände.
Regungslos vernahm der im Rollstuhl sitzende Angeklagte das Urteil des Landgerichts Nürnberg. Demnach muss der lungenkranke Mann wegen Mordes für sechs Jahre ins Gefängnis. Wegen eines Mordes an einer 86 Jahre alten Frau in Schwabach, der 32 Jahre zurückliegt.
Damals wurden über 900 Spuren ausgewertet, ohne zum Täter zu führen. Erst im Mai 2008 kamen die Ermittler durch eine erneute DNA-Analyse der noch verbliebenen Beweisstücke auf den Angeklagten.
Nach Überzeugung des Schwurgerichts hat der gebürtige Münchner, der bis 1976 in den USA lebte, die Frau 1977 in Schwabach überfallen, sexuell missbraucht und getötet.
"Wenn man die DNA-Spuren und die Vorstrafen des Angeklagten Revue passieren lässt, deutet alles darauf hin, dass er die Tat begangen hat", begründete der Vorsitzende Richter den Urteilsspruch. "Er hat nur durch Gewalt Befriedigung bei Frauen erlangt", sagte Caspar.
Strafmildernd für den Angeklagten sprachen dessen mangelnde Triebsteuerung, sein hohes Alter und sein schlechter Gesundheitszustand. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung Freispruch.
Der Kammer zufolge ließ sich der Tatablauf trotz der langen Zeit relativ gut rekonstruieren. So habe der Angeklagte mit einem noch unbekannten Mittäter der von einem Busausflug zurückkehrenden Frau aufgelauert, sie überfallen und vermutlich in einem Auto missbraucht. Darauf deuteten die beim Opfer gefundenen Spermaspuren hin. Die DNA des Angeklagten selbst war an zwei Unterhosen und Strümpfen der Rentnerin gefunden worden.
Beim Würgen des Opfers habe man dessen Tod billigend in Kauf genommen, um sich dann an ihm vergehen zu können, führte der Richter aus. Schließlich wurde die Frau, wie es der Richter ausdrückte, "wie ein Stück Abfall" in einen Straßengraben geworfen, wo sie ein US-Soldat am nächsten Morgen fand.
Eine ähnliche Version der Tat hatte der Oberstaatsanwalt entworfen. Er ging allerdings davon aus, dass der Angeklagte keinen Mittäter hatte.
Der 77-Jährige, der zum Tatzeitpunkt als Rasenpfleger auf einem US-Golfplatz arbeitete, hatte die Tat stets bestritten. Vor Gericht verweigerte er die Aussage. (ddp)
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