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20.05.2017

Sex-Täter von Eichstätt muss in Haft

Afghane vergewaltigte 60-jährige Frau

Der 26-Jährige, der im vergangenen Sommer in Eichstätt eine 60-Jährige vergewaltigt hat, ist am Landgericht Ingolstadt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte das brutale Sexualverbrechen bei Prozessauftakt gestanden und der Frau so zumindest eine lange und ins Detail gehende Aussage vor Gericht erspart. Das bewirkte, dass die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Denz keine „deutlich“ höhere Strafe verhängte. Jeder Angeklagte solle wissen, betonte der Vorsitzende, dass sich ein Geständnis lohne.

Die Frau war am späten Abend des 11. August 2016 kurz mit ihrem Hund rausgegangen, als sie in der Nähe des Herzogstegs mitten in der Innenstadt von dem Verurteilten in ein Gebüsch gezerrt wurde. Sie schrie laut, aber vergeblich um Hilfe. Ein Bekannter des Mannes soll zugeschaut haben. Wer das war und ob er sich verantworten muss, wird noch ermittelt.

Richter Denz sagte in seiner Urteilsbegründung: „Was Sie getan haben, ist der Super-Gau für jede Frau“, überfallartig und vollkommen hilflos derart gedemütigt und dazu noch dem Risiko einer Infektion ausgesetzt zu werden.

Dass der Asylsuchende vom Schnaps, den er getrunken hatte, enthemmt war, glaubte die Kammer. Dennoch betonte der Richter: „Sie wussten in jeder Minute, was sie da tun und was das für Folgen hat.“ Der Mann war letztlich über eine DNA-Spur überführt worden. Er hatte vorgegeben, Alkoholiker, an jenem Abend volltrunken und zudem durch einen Autounfall psychisch geschädigt zu sein. Der rechtsmedizinische Gutachter hatte ihn allerdings für voll schuldfähig erklärt.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf fünfeinhalb Jahre, die Verteidigung auf vier Jahre und acht Monate plädiert. Denz sagte abschließend: „Es gibt Werte, die weltweit und auch in Ihrem Heimatland anerkannt sind. Diese Wertordnung haben Sie erheblichst verletzt.“ Der Asylantrag des Afghanen wurde inzwischen abgelehnt. (kuepp)

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