Sieben Jahre Haft für Angriff mit Gartenhacke
Im Prozess um versuchten Totschlag an einer 59-jährigen Bewohnerin eines Obdachlosenheims hat das Landgericht Aschaffenburg den Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Die Richter entsprachen damit im Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft, lehnten eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und Sicherungsverwahrung jedoch ab. Stattdessen ordneten die Richter anschließend die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt an.
Grund hierfür sei die erhebliche Neigung des Angeklagten zu Straftaten. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 34-Jährige die Bewohnerin des Heims mit einem Holzknüppel und einer Gartenhacke verprügelt hatte, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Der Verteidiger hatte drei Jahre und neun Monate Haft gefordert. dpa
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