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Ratgeber
01.08.2013

So wird gewählt

Am 15. September 2013 wird in Bayern der 17. Bayerische Landtag gewählt.

Worüber entscheidet die Zweitstimme? Was ist ein Wahlkreis? Und welche Parteien stehen in Bayern eigentlich zur Wahl? Unser Special liefert die Antworten.

Wahltermin: Die Landtagswahl 2013 in Bayern findet am 15. September statt.

Diese Parteien stehen zur Wahl: Insgesamt sind 15 Parteien zur Wahl zugelassen. Davon sind fünf bereits im Landtag vertreten: CSU, SPD, Freie Wähler, Grüne und FDP. Hinzu kommen Die Linke, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Republikaner (REP), die Bayernpartei (BP) und die Piratenpartei. Fünf Parteien treten zudem nur in einzelnen Wahlkreisen an: die NPD (Schwaben, Oberfranken, Mittelfranken, Niederbayern, Oberpfalz), die Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo, in Oberbayern), die Bürgerrechtspartei für mehr Freiheit und Demokratie – Die Freiheit (Oberbayern), Partei für Franken (Oberfranken, Unterfranken, Mittelfranken) und die Frauenliste Bayern (Oberfranken, Schwaben).

Wahlkreise und Stimmkreise: Jeder Regierungsbezirk in Bayern stellt einen Wahlkreis dar. Bezogen auf die Wahlkreise entfallen 60 Sitze im Landtag auf Oberbayern, 18 Sitze auf Niederbayern, jeweils 16 Sitze auf die Oberpfalz und auf Oberfranken, 24 Sitze auf Mittelfranken, 20 Sitze auf Unterfranken und 26 Sitze auf Schwaben. Die Wahlkreise wiederum sind in Stimmkreise eingeteilt. Stimmkreise sind die Landkreise und kreisfreien Städte bzw., davon abweichend, „räumlich zusammenhängende Stimmkreise“. Ein Stimmkreis umfasst rund 125.000 Einwohner. Je die Hälfte der 180 Abgeordneten wird entweder direkt in Stimmkreisen (Erststimme) oder über Listen in den Wahlkreisen gewählt.

Erst und Zweitstimme: Jeder Bürger hat also bei der Landtagswahl ebenso wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen - allerdings wird das Ergebnis auf unterschiedliche Weise errechnet. Denn während bei der Bundestagswahl die Zweitstimme über die Sitzverteilung im Bundestag entscheidet, werden für die Sitzverteilung im Landtag Erst- und Zweitstimmen addiert und in Mandate umgerechnet.

  • Mit der Erststimme wählt der Bürger in einem der 90 Landtags-Stimmkreise seinen Direktkandidaten. Sieger ist, wer die meisten Stimmen bekommt, die einfache Mehrheit reicht. Voraussetzung für einen Einzug des Bewerbers in den Landtag ist allerdings - anders als bei einer Bundestagswahl - dass seine Partei landesweit mindestens fünf Prozent aller gültigen Stimmen erhält. Ein Direktbewerber steht in seinem Stimmkreis allerdings nicht auf der Wahlkreisliste, wohl aber in allen übrigen Stimmkreisen seines Wahlkreises.
     
  • Die Zweitstimme gilt der Liste, wobei die Parteien nicht landesweit mit einer Bayern-Liste antreten, sondern mit bis zu sieben selbstständigen Listen in den sieben Regierungsbezirken/Wahlkreisen. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und sein SPD-Herausforderer Christian Ude können also nur in Oberbayern auf den Stimmzetteln angekreuzt werden. Auf Grund der Gesamtstimmenzahl aus Erststimmen (sofern ein Bewerber/eine Bewerberin auch in einem Stimmkreis kandidiert hat) und Zweitstimmen ergibt sich die (parteiübergreifende) Reihenfolge aller Wahlkreiskandidaten. In Schwaben etwa ziehen 13 Abgeordnete über die Liste in den Landtag ein.

Überhangmandate: Insgesamt werden 90 Direkt- und 90 Listenmandate vergeben. Der Landtag kann aber auch mehr als 180 Mitglieder haben - durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate: Wenn einer Partei mehr Direktmandate zufallen, als ihr nach dem Stimmenverhältnis (Summe aus Erst- und Zweitstimmen) eigentlich zustehen würden (Überhangmandate), so erhöht sich auch die Zahl der Mandate der anderen Parteien entsprechend dem tatsächlichen Stimmenverhältnis (Ausgleichsmandate). Nach der Wahl 2008 hatte es deshalb 187 statt 180 Mandate gegeben.

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