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  3. Erbschaftssteuer: Söder kritisiert Pläne für Reform der Erbschaftsteuer

Erbschaftssteuer
27.02.2015

Söder kritisiert Pläne für Reform der Erbschaftsteuer

Nicht nur Wirtschaftsverbände haben die Pläne von Finanzminister Schäuble (CDU) zur Erbschaftssteuer scharf kritisiert, Kritik kommt jetzt auch aus der Schwesterpartei CSU.
Foto: Jens Büttner/Archiv (dpa)

Die CSU lehnt die Vorschläge von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Reform der Erbschaftsteuer ab. In einem Interview äußerte sich Söder kritisch gegenüber den Plänen.

Die Entwürfe des Ministeriums gingen "leider in die falsche Richtung", sagte Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) der "Passauer Neuen Presse" vom Freitag. "Da können wir nicht mitgehen." Die Erbschaftsteuer sei ein "Lackmustest für das Wirtschaftsprofil der Union".

Söder zur Erbschaftsteuer: Keine neue Bürokratiewelle auslösen

Söder kritisierte, dass Schäuble die Privilegierung von Unternehmen bei der Erbschaftsteuer nicht mehr von der Zahl der Arbeitnehmer, sondern von der Lohnsumme abhängig machen wolle. Das benachteilige Süddeutschland und vor allem Bayern. "Denn hier werden höhere Löhne bezahlt." Zudem wolle Schäuble neue Maßgrößen und Begriffe einführen. Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil aber keine neue Bürokratiewelle auslösen wollen.

Scharfe Kritik übte Söder auch an den Plänen einer Bedürfnisprüfung, mit der Schäuble nicht nur das betriebliche, sondern das gesamte private Vermögen von Familienunternehmen überwachen wolle. Enttäuscht zeigte er sich außerdem, dass der CSU-Plan einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer bisher keinen Einzug in die Pläne gefunden habe. Eine Regionalisierung würde aber "die Bedeutung der Landtage heben", sagte Söder.

Bundesverfassungsgericht: Keine Steuerentlastungen für Familienunternehmen

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber Mitte Dezember aufgefordert, mehrere Ausnahmeregelungen zugunsten von Unternehmen bei der Erbschaftsteuer abzuschaffen. Die Richter setzten dafür eine Frist bis Mitte 2016. Steuerentlastungen sind dem Urteil zufolge bei kleineren und mittleren Familienunternehmen zwar im Grundsatz gerechtfertigt, es ist demnach aber unzulässig, auch Großunternehmen weiter ohne konkrete Bedürfnisprüfung von der Erbschaftsteuer zu verschonen. AFP

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