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Justiz
28.08.2014

Spannerfotos: Ex-Bürgermeister von Scheyern wieder vor Gericht

Wegen Spannerfotos am münchner Stachus (Bild) muss sich seit Donnerstag wieder der frühere Bürgermeister von Scheyern (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) vor Gericht verantworten.
Foto: dpa

Wegen Spannerfotos am Münchner Stachus muss sich der frühere Bürgermeister von Scheyern (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) seit Donnerstag wieder vor Gericht verantworten.

Der frühere Kommunalpolitiker steht in Verdacht, im vergangenen Sommer am Stachus – mitten in München – Frauen unter den Rock fotografiert haben. Der 56-Jährige war deshalb im März in erster Instanz vom Amtsgericht München in dieser Sache wegen Beleidigung, Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsbeamten zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 70 Euro verurteilt worden. Gegen den Urteilsspruch hatten aber sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Ein Zeitungsverkäufer hatte damals das ungebührliche Verhalten des Scheyerers am Stachus bemerkt und die Polizei gerufen. Die war rasch vor Ort und erwischte den damaligen Rathauschef in flagranti, just als er seine Lumix unter den Rock einer Dame vor ihm auf der Rolltreppe hielt.

Die Polizei fand später 99 belastende Bilder und 27 Filme auf einem Speicherchip. Bereits 2009 hatte es Spanner-Vorwürfe gegen den früheren Bürgermeister gegeben. Die Ermittlungen waren allerdings eingestellt worden.

Während Richter Thomas Müller vom Amtsgericht München die von keiner Seite bestrittene Tat, das Fotografieren des intimsten Bereiches durchaus als Beleidigung, als eine unverschämte Herabsetzung der Frau wertete, bestreitet Verteidigerin Regina Rick genau das. Sie stellt in Frage, ob das fragliche Fotografieren überhaupt den Strafbestand der Beleidigung erfüllt und begründet dies stets mit einem einschlägigen Urteil des Oberlandesgerichts in Nürnberg.

In einem Rechtsgespräch hatte sie gestern die Frage gestellt, ob eine Einstellung des Tatvorwurfs der Beleidigung vorstellbar wäre. War es für die Staatsanwaltschaft nicht. Die möchte ein härteres Urteil.

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Nach zweistündiger Zeugenvernehmung wurde der Prozess am frühen Abend jedoch unterbrochen, auch, weil ein Zeuge verhindert war. Nun wird am 17. September weiter verhandelt. Es ist der Geburtstag des Angeklagten. Eines ist sicher. Ein Geschenk hat die Richterin bestimmt nicht dabei.

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