Staatsanwaltschaft Augsburg verwirft Anzeige gegen Richter
Seit Monaten wird gestritten, ob im Fall des in die Psychiatrie eingewiesenen Gustl Mollath alles mit rechten Dingen zuging. Eine Anzeige gegen den Richter wurde jetzt verworfen.
Die Unterbringung des Nürnbergers Gustl Mollath gegen seinen Willen in der Psychiatrie hat keine strafrechtlichen Folgen für einen Amtsrichter und einen Gutachter. Die Staatsanwaltschaft Augsburg verwarf eine Strafanzeige Mollaths gegen den Richter des Amtsgerichts Nürnberg und den psychiatrischen Sachverständigen des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten und daher werde von Ermittlungen abgesehen, teilte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai am Mittwoch mit.
Mollaths Anwalt will dies nicht hinnehmen und kündigte umgehend eine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens an. Die Staatsanwaltschaft ignoriere in dieser Sache die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, teilte der Hamburger Anwalt Gerhard Strate mit. "Der Inhalt dieser Einstellungsverfügung steht in der Tradition des bisherigen Umgangs mit den Freiheitsrechten eines Beschuldigten, wie er in dem Fall des Gustl Mollath zuvor durch das Amtsgericht Nürnberg exerziert worden ist", kritisierte er. Strate hatte Anfang Januar die Anzeige im Namen seines Mandanten erstattet und Richter und Psychiater Freiheitsberaubung vorgeworfen, dem Amtsrichter auch Rechtsbeugung.
Nach Strates Ansicht waren die mehrwöchigen Zwangsunterbringungen Mollaths im Sommer 2004 und im Frühjahr 2005 verfassungswidrig. Da Mollath eine psychiatrische Begutachtung stets verweigert habe, seien die wiederholten Befragungen sowie die ständige Beobachtung seines Verhaltens "verbotene Vernehmungsmethoden".
Die Staatsanwaltschaft erklärte hingegen, dass der Nürnberger Strafrichter keine "die Menschenwürde verletzende sogenannte Totalbeobachtung" angeordnet habe. Zudem habe sich Mollath nicht generell gegenüber dem Gericht geweigert, an einer Untersuchung mitzuwirken. Auch bei dem Psychiater der Bezirksklinik habe Mollath nicht jegliche Zusammenarbeit abgelehnt.
Offen ließ die Staatsanwaltschaft, ob die damalige Entscheidung des Gerichts zur Zwangsunterbringung angemessen war. Die Anklagebehörde betonte, dass "für einen Richter nicht jede unrichtige Rechtsanwendung, sondern nur ein offensichtlicher Willkürakt und zugleich elementarer Rechtsverstoß strafbar" sei - und ein solcher liege nicht vor. Das Justizministerium hatte angeordnet, dass über die Anzeige in Augsburg entschieden wird, damit nicht die Nürnberger Justiz in eigener Sache tätig wird.
Mollath ist seit 2006 in der Psychiatrie untergebracht, weil er seine Frau misshandelt haben soll. Brisant ist der Fall, weil Mollath zuvor seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und Bankkunden beschuldigte, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Die Staatsanwaltschaft leitete in dieser Sache keine Ermittlungen ein, doch eine 2012 bekanntgewordene Untersuchung der Bank bestätigte manche Vorwürfe. Derzeit wird der Fall von der Justiz noch einmal neu aufgerollt, um die früheren Entscheidungen zu überprüfen. dpa/lby
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