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  3. Polizistenmord: Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe für Raimund M.

Polizistenmord
26.02.2015

Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe für Raimund M.

Im Prozess um den mutmaßlichen Polizistenmörder Raimund M. wird nun rasch und routiniert verhandelt. Bleibt es so, könnte noch bis März ein Urteil fallen.
Foto: Ulrich Wagner, Archivbild

Auch im zweiten Prozess wegen des Mordes an dem Polizisten Mathias Vieth fordert die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe. Es bestehe ein erhöhtes Risiko für weitere Straftaten.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft fordert auch im zweiten Prozess um den Polizistenmord die höchstmögliche Strafe für den Angeklagten. Die Staatsanwältinnen Andrea Eisenbarth und Claudia Scherle beantragt am Donnerstagnachmittag nach ihrem fast dreistündigen Plädoyer, dass Raimund M., 61, wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wird. Sie verlangten zudem, dass das Schwurgericht die besondere Schwere der Schuld feststelle. Da ein erhebliches Risiko für weitere schwere Straftaten bestehe, soll Raimund M. nach der Haft auch in Sicherungsverwahrung kommen. Am kommenden Donnerstag werden die Nebenklage-Anwälte und die Verteidiger ihre Plädoyers halten.

Raimund M. soll gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder Rudolf Rebarczyk im Oktober 2011 den Augsburger Polizisten Mathias Vieth nach einer wilden Verfolgungsjagd regelrecht hingerichtet haben. Rebarczyk, 59, war deswegen im vergangenen Februar bereits zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Seine Revision wurde neulich vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Im ersten Verfahren war Raimund M. wegen seiner Parkinsonerkrankung vorübergehend verhandlungsunfähig, so dass der Prozess gegen ihn neu beginnen musste.

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