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10-H-Gesetz
13.02.2015

Staatsregierung kassiert Veto der Nachbargemeinden bei Windrädern

Das Thema Windkraft bleibt in Bayern ein Aufreger.
Foto: Julian Stratenschulte (dpa)

Heimlich, still und leise kassiert die Staatsregierung beim 10-H-Gesetz das stets postulierte, aber offenbar rechtlich gar nicht mögliche Vetorecht der Nachbargemeinden ein.

Die Ansage von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) war stets sonnenklar: Windräder mit einem Abstand unter ihrer zehnfachen Höhe sind in Bayern nur noch dann möglich, wenn die Betroffenen vor Ort dies ausdrücklich wollen. Und zwar sowohl die Bürger in der planenden Gemeinde wie auch die Bürger einer Nachbargemeinde, deren Wohnbebauung die politisch versprochene Abstandsfläche unterschreiten würde.

So weit, so klar? Pustekuchen. Denn heimlich, still und leise kassiert die CSU-Staatsregierung in der Umsetzung des Ende November 2014 im Landtag beschlossenen 10-H-Gesetzes das vom Regierungschef stets postulierte, aber offenbar rechtlich gar nicht mögliche Vetorecht der Nachbargemeinden ein.

Windräder: Nachbargemeinden können gesetzlich nichts ausrichten

In auf sieben Seiten zusammengefassten „Ersthinweisen“ des für Baufragen zuständigen Innenministeriums an die Kommunen heißt es etwa zu dem von Seehofer stets eingeforderten „Konsens vor Ort“: Bei einem Bauleitplan, durch den auf dem Gebiet der Nachbargemeinde 10H unterschritten würde, sei „im Rahmen der Abwägung auf eine einvernehmliche Festlegung hinzuwirken“. Eine Zustimmung der betroffenen Gemeinde sei jedoch nicht nötig. Denn diese „wäre auch weder von der Länderöffnungsklausel gedeckt noch mit dem Baugesetzbuch vereinbar“.

Im Klartext: Jede Kommune kann in eigener Verantwortung einen Bebauungsplan aufstellen, der Standorte für Windräder ausweist, die deutlich näher als 10H an der benachbarten Wohnbebauung liegen - und die betroffenen Nachbarn können dies im Zweifel nicht verhindern.

Seehofers "10H"-Gesetz entwickelt sich zur Farce

Eingehalten werden müssen dabei natürlich die immer schon geltenden rechtlichen Bestimmungen, etwa zum Lärm oder zum Schattenwurf. Nach gängiger Rechtsprechung liegt nach Auskunft von Planungsexperten die „bedrückende Wirkung“ eines Windrads jedoch bei einer Entfernung unterhalb der dreifachen Höhe. Damit wäre in Bayern ein 200-Meter-Windrad auch ohne „Konsens vor Ort“ schon mit einem Abstand von 600 Metern zur Wohnbebauung möglich – anstatt der zwei Kilometer des Seehofer-Wahlkampfschlagers „10H“.

Doch es kommt noch besser: Ein echtes Vetorecht hat eine Nachbargemeinde laut geltendem 10-H-Gesetz gegen bestehende Flächennutzungspläne, die so genannte Konzentrationsflächen für Windräder in zu großer Nähe zur eigenen Wohnbebauung vorsehen – Flächen also, auf denen neue Windräder gebaut werden könnten. Dieses Vetorecht gilt sechs Monate ab Inkrafttreten des Gesetzes – bis 21. Mai 2015.

Ein auf diese Art gekippter Flächennutzungsplan könnte jedoch auch ohne Zustimmung der Nachbargemeinde durch einen Bebauungsplan ersetzt werden, der erneut einen geringeren Abstand als 10H für Windräder festsetzt. So lautet der freundliche Rat in den „Ersthinweisen“ des Innenministeriums.

Steuermittel für umstrittene Planungsverfahren

Weil aber die vom Thema ohnehin genervten Kommunen die Kosten dieses aufwendigen Verfahrens scheuen könnten, die Staatsregierung aber weit hinter ihrem eigenen Windkraft-Ausbauziel herhinkt, überlegt die bayerische CSU-Energieministerin Ilse Aigner laut Pressemitteilung zum verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien auch „Anreize für Kommunen“ zu prüfen – „z.B. die Förderung von Bebauungsplänen für die Windkraftnutzung“.

Die Staatsregierung will also mit Steuermitteln Planungsverfahren finanziell unterstützen, die in der Sache gar nichts ändern - die man aber auch nicht bräuchte, wenn es das 10-H-Gesetz nicht gäbe.

Die zuständigen Ministerien bestätigen auf Nachfrage das fehlende Vetorecht wie auch die mögliche Förderung neuer Bebauungspläne. Schlussfolgerungen daraus wollen sie allerdings nicht kommentieren.

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