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Faktencheck
01.10.2018

Stimmt es, was die Politiker anprangern?

Spitzenvertreter von SPD, Freien Wählern, AfD, FDP und Linken diskutieren

Augsburg Teile des Familiengeldes fließen ins Ausland, zehn Prozent der Unterrichtsstunden werden nicht gehalten und jede zehnte Person ist ein Pflegefall. Ehrlich? Am Freitagabend diskutierten Spitzenvertreter von SPD, Freien Wählern, AfD, FDP und der Linken im Bayerischen Fernsehen vor der Landtagswahl ihre Positionen. Auch wenn sie eher Werbung für ihr Wahlprogramm machten, als zu streiten und mit Fakten um sich zu werfen – einige Aussagen lassen sich doch auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen.

Bildung Martin Hagen, 37-jähriger Spitzenkandidat der FDP, beklagt, seit vielen Jahren fehle eine langfristige Personalplanung bei den Lehrern. „Deswegen haben wir das Problem, dass in Bayern zehn Prozent der Unterrichtsstunden nicht regulär gehalten werden, also entweder Unterrichtsausfall oder irgendein Ersatzunterricht, wo dann Filme geschaut werden.“ Das sei völlig inakzeptabel in einem Land wie Bayern. Seine Aussage ist nicht ganz richtig.

Fakt ist: Im vergangenen Schuljahr fielen nach Angaben des Kultusministeriums 1,6 Prozent der Schulstunden ersatzlos aus, weitere 6,8 Prozent wurden „nicht regulär“ gehalten. Diese 8,4 Prozent hat Hagen wohl auf zehn Prozent aufgerundet. Allerdings berücksichtigt er nicht, dass die Statistik unter „nicht regulär“ beispielsweise auch Klassenfahrten oder Fortbildungen erfasst, was wohl nicht als inakzeptabler Ausfall zu werten ist.

Familiengeld Seit 1. September wird das von Ministerpräsident Söder initiierte bayerische Familiengeld ausgezahlt – eine umstrittene Finanzhilfe. Hubert Aiwanger von den Freien Wählern betont im Fernsehen nochmals, er wolle kein Familiengeld, sondern die kostenlose Kita. So bliebe das Geld gewissermaßen im Land, denn: Söder werde das Familiengeld, wie das Kindergeld, ins Ausland überweisen müssen, sagt Aiwanger. Wenn also Familien ein Familienmitglied in Bayern wohnhaft gemeldet hätten, die Kinder aber in der Heimat lebten, „dann zahlen wir am Ende Familiengeld auch nach Rumänien, Ungarn, Polen und so weiter“, kritisiert er. Aiwanger hat recht.

Fakt ist: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Kindergeld und Familiengeld ins Ausland überwiesen. Die Kindergeldzahlungen ins Ausland – auch an Deutsche – haben der Bundesregierung zufolge im Jahr 2017 zugenommen. Das liegt nicht an der Gutmütigkeit der Staatsregierung, sondern an einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2004 für soziale Sicherheit und gegen Diskriminierung.

Wohnen Ob für Ates Gürpinar (Die Linke) Enteignung ein Mittel gegen den überlasteten Wohnungsmarkt sei, wird er gefragt. Immerhin fordere er in seinem Programm, zweckentfremdete, zum Beispiel an Airbnb-Touristen vermietete Wohnungen, zu beschlagnahmen. Gürpinars Stimme überschlägt sich fast, als er stark gestikulierend antwortet: „Wissen Sie, Herr Söder hat 33000 Wohnungen quasi enteignet von den Menschen, die dort gemietet haben.“ Das sei eine Beschlagnahmung für die Privaten, für Patrizia, für Großunternehmen. Seitdem seien die Mieten dort in die Höhe gestiegen. Was Gürpinar sagt, stimmt zum Teil.

Fakt ist: Das Augsburger Immobilienunternehmen Patrizia kaufte die Wohnungen der BayernLB unter dem damaligen Finanzminister Markus Söder ab. Die Wohnungen wurden saniert, die Mieten stiegen, manche konnten sie sich nicht mehr leisten. Enteignung aber bedeutet, jemandem Besitz wegzunehmen. Bei Mietwohnungen ein Widerspruch. Hier übertreibt Gürpinar.

Pflege Den Pflegenotstand gibt es. Doch ist jede zehnte Person ein Pflegefall, wie Hubert Aiwanger (Freie Wähler) behauptet?

Fakt ist: Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind 348253 Personen in Bayern. Das geht aus der aktuellen Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts hervor. Auch wenn die sich auf Zahlen von 2015 stützt: Jeder Zehnte ist das definitiv nicht.

Fakt ist: In Bayern leben fast 13 Millionen Menschen. Pflegebedürftig sind demnach 2,68 Prozent der Bevölkerung oder etwa jede 37. Person. Hier hat Hubert Aiwanger etwas hoch gegriffen.

Polizeiaufgabengesetz Wer könnte mit wem koalieren – das ist die große Frage. Martin Hagen (FDP) sagt: Seine Partei trete nur in eine Koalition ein, wenn das Polizeiaufgabengesetz korrigiert werde, denn hier gerieten Freiheit und Sicherheit außer Balance. Ihn stört die sogenannte Präventivhaft. Das kenne man aus autoritären Staaten, „dass Bürger, die gegen kein Gesetz verstoßen haben, inhaftiert werden können für drei Monate und dann, wenn der Richter sagt, du hast jetzt deine Unschuld nicht beweisen können, geht’s munter weiter.“ Das stimmt teilweise.

Fakt ist: Seit August 2017 darf die Polizei Personen ohne Anklage bis zu drei Monate inhaftieren, zuvor waren es zwei Wochen. Laut Innenministerium kann jedoch nach drei Monaten maximal nochmals um drei Monate verlängert werden – nicht unendlich, wie Hagen suggeriert.

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