Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Neuburg: Strafbefehl wegen Nötigung: Immer mehr Zuspruch für Notarzt

Neuburg
06.02.2015

Strafbefehl wegen Nötigung: Immer mehr Zuspruch für Notarzt

Eine Welle der Solidarität erreichte den Notarzt Alexander Hatz, der wegen Nötigung vor Gericht steht.
Foto: Symbolfoto: Stephan Jansen/dpa

Der Strafbefehl gegen den Notarzt Alexander Hatz sorgt für Aufregung. Nun wurde eine Online-Petition zugunsten des Mediziners gestartet. Bisher haben über 100.000 unterzeichnet.

Die Welle der Unterstützung für den Neuburger Notarzt Alexander Hatz gewinnt ungeheuer an Fahrt. Vor allem im Internet ist der Strafbefehl für den Mediziner wegen einer Rettungsfahrt derzeit eines der meistdiskutierten Themen. Eine Online-Petititon zugunsten des Notarztes auf der Plattform „openPetition“ hat bis Freitagabend bereits mehr als 100.000 Unterzeichner gefunden. Und es wurden jede Minute mehr. Der Initiator Florian Jornitz will die Unterschriften am Ende dem Bayerischen Landtag übergeben.

Tausende unterzeichnen Petition für Notarzt Alexander Hatz

Im April 2014 war Alexander Hatz, 51, mit Blaulicht und Martinshorn zu einem Einsatz gefahren. Es musste alles sehr schnell gehen, denn ein Kleinkind drohte zu ersticken. Doch ein Autofahrer hat Anzeige gegen den Notarzt erstattet. Der Vorwurf: Hatz soll beim Überholen zu weit ausgeschert haben. Der entgegenkommende Autofahrer habe scharf abbremsen und ausweichen müssen. Das Amtsgericht Neuburg hat Hatz einen Strafbefehl geschickt: Er soll 4500 Euro zahlen und für ein halbes Jahr seinen Führerschein abgeben. Hatz hat Einspruch eingelegt, es wird zum Prozess kommen.

Doch die zehntausende Protest-Unterschriften scheinen zu belegen, dass das Vorgehen der Justiz nicht mit dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen übereinstimmt. Die laufende Petition „Freispruch für den Notarzt Alexander Hatz“ ist zwar keine offizielle, weil sie nicht an einen Petitionsausschuss gerichtet ist, derlei Online-Petitionen entwickeln jedoch oft einen starken Kampagnen-Charakter. Entscheiden wird im Fall Hatz aber letztlich ein Gericht.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.