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Gericht
16.11.2018

Streit um Iller-Kraftwerk: Kläger fahren Niederlage ein

In dieses Wehr soll das Kraftwerk eingebaut werden.
Foto: Hedwig Oschwald

Der Bund Naturschutz ist mit seiner Beschwerde gegen die Baugenehmigung gescheitert. Aufgeben will er nicht

Abgewiesen: Mit der Klage gegen die Baugenehmigung eines sogenannten Schachtkraftwerks bei Illertissen (Landkreis Neu-Ulm) hat der Bund Naturschutz eine Niederlage kassiert. Das zuständige Verwaltungsgericht in Sigmaringen lehnte die juristische Beschwerde gegen die Pläne ab. Das geht aus einem Urteil hervor, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Eine Begründung dafür werden die Richter erst in den kommenden Wochen liefern, hieß es. Die Entscheidung war in der Region mit Spannung erwartet worden: Zwischen Memmingen und Illertissen sind insgesamt acht solcher Kraftwerke geplant. Und die sind umstritten: Die Gegner befürchten, dass die Renaturierung der Iller dadurch blockiert wird.

Entsprechend enttäuscht reagierte die Klägerseite auf das Urteil: „Das ist bitter“, sagte Bernd Kurus-Nägele, der Geschäftsführer des Bund Naturschutz im Landkreis Neu-Ulm. Er sieht in dem Kraftwerksbau einen „Sargnagel“ für die Iller: Die zahlreichen Wehre hemmten die Fließgeschwindigkeit, was sich negativ auf Natur und Tierwelt auswirke. Diese Bauwerke müssten im Zuge einer naturnahen Gestaltung entfernt oder durch noch anzulegende Rampen umgangen werden – baue man allerdings, wie geplant, ein Kraftwerk in das Wehr ein, sei das eine Bestandsgarantie. Und es bleibe bei der unbefriedigenden Situation. Kurus-Nägele warnt: Im einige Kilometer entfernten Naturschutzgebiet Untere Illerauen hätten seltene Tierarten wie Kammmolche eine Heimat gefunden. Sie seien nun in Gefahr. Würden nämlich wenige Steine am Boden der Iller mitgespült (weil sie in den Wehren hängen bleiben), grabe sich der Fluss immer tiefer ein. Dann sinke der Wasserspiegel auch in den angrenzenden Tümpeln, Lebensräume gingen verloren. Das dürfe laut EU-Recht nicht passieren, weshalb das Kraftwerk „ein grober Verstoß“ sei, sagt Kurus-Nägele.

Und das noch in anderer Hinsicht: Beim Genehmigungsverfahren habe es das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises in Ulm (der Standort des Kraftwerks befindet sich auf baden-württembergischen Gebiet) versäumt, etwaige Folgen für die in dem Bereich lebenden Zauneidechsen zu prüfen. Aus Sicht von Kurus-Nägele hätte allein dieser Fehler zum Erfolg der Klage führen müssen. Hat er aber nicht.

Der Knackpunkt: Ein Abriss der bestehenden Wehre ist weder vorgesehen noch rechtlich verankert. Das wurde vonseiten der Richter festgestellt. Eine frei fließende Iller sei also „eine Vision“. Die von Umweltschützern kritisierte Situation habe sich über Jahrzehnte entwickelt.

„Dafür können wir nichts“, sagte Bauherr Mathias Fontin nach der Urteilsverkündung. Er betonte, dass das Schachtkraftwerk, anders als von den Klägern behauptet, Steine und Lebewesen durchlasse. Und zwar besser als bisher. Die von der TU München für geringe Wasserfallhöhen entwickelte Anlage werde das Areal also ökologisch aufwerten. Fontin äußerte sich erfreut über das Urteil: „Wir wollen jetzt natürlich loslegen.“ Frühestens sei das wohl im Herbst 2019 möglich.

Hinnehmen wollen die Kläger das Urteil indessen nicht: Man werde eine Berufung beantragen, sagte Kurus-Nägele. Auch für die weiteren Kraftwerksbauten kündigte er Widerstand an. „Wir werden nicht aufgeben.“ "Kommentar

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