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Altomünster
15.02.2018

Streit um Kloster Altomünster: Bewohnerin darf vorerst bleiben

Postulantin Claudia Schwarz kämpft gegen die Auflösung des Klosters in Altomünster. Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass sie vorerst bleiben kann.
2 Bilder
Postulantin Claudia Schwarz kämpft gegen die Auflösung des Klosters in Altomünster. Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass sie vorerst bleiben kann.
Foto: Jakob Stadler (Archiv)

Eine Juristin hat sich im Kloster Altomünster einquartiert und will so die Auflösung verhindern. Das Verwaltungsgericht entschied am Donnerstag, dass sie vorerst bleiben kann.

Das Gericht entschied am Donnerstag, das Verfahren ruhen zu lassen - bis über das weitere Schicksal der 39-Jährigen und des Klosters entschieden ist. Nonnen-Anwärterin und Juristin Claudia Schwarz hatte vor dem Verwaltungsgericht München darum gestritten, trotz mangelhaften Brandschutzes bleiben zu können. "In 500 Jahren sind Nonnen in dem Kloster auf alle möglichen Weisen ums Leben gekommen", argumentierte Schwarz vor Gericht. "Aber keine ist bei einem Brand gestorben."

Landratsamt Dachau sieht Brandschutz im Kloster nicht gewährleistet

Aus Brandschutzgründen ist es aber nach Ansicht des Landratsamtes Dachau nicht zu verantworten, dass sie weiter in dem Gebäude wohnt. Die Behörde hatte ihr deshalb die weitere Nutzung untersagt. Es gebe Holzböden und nur einen Ausgang. Die Fenster seien zum großen Teil vergittert - oder so klein, dass ein Mensch nicht durchkomme, heißt es bei der Behörde. Das Landratsamt Dachau sah am Donnerstag keinen akuten Grund, wegen des Brandschutzes weiter einzuschreiten. Die Zelle, deren Nutzung untersagt worden war, hat Schwarz verlassen und ist in eine andere Zelle umgezogen. Es gebe in dem Kloster "geschätzt 200 Zellen", sagte der Abteilungsleiter Baurecht, Alexander Krug. "Es gibt in dem Kloster sicher auch Räume, die nicht zu einer Nutzungsuntersagung führen" - und die so nahe am Ausgang liegen, dass eine Flucht auch bei einem Brand gut möglich ist. 

Am 26. Februar entscheidet das Landgericht über das Räumungsverfahren

Die Juristin hat im Namen der letzten Nonne Widerspruch auch gegen die vom Vatikan beschlossene Auflösung des Klosters eingelegt - und weigert sich auszuziehen. Die Nonne war vor einem Jahr ausgezogen. Doch mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist es nicht getan. Zugleich läuft ein Räumungsverfahren der Erzdiözese München und Freising, in deren Besitz das Kloster und seine Liegenschaften übergegangen sind. Darüber wird am 26. Februar vor dem Landgericht München II weiter gestritten. (dpa/lby)

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